Schutz des Waldes

Der Schweizer Wald ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt: Schadorganismen, Stürme, Schneedruck, Waldbrände und Schadstoffe zählen ebenso dazu wie der Klimawandel. Der Bund beobachtet diese Gefahren und leitet Massnahmen ein zur Prävention und zur Bekämpfung. Er stimmt seine Aktivitäten ab mit Entwicklungen im Ausland und koordiniert sie auf nationaler Ebene mit den Kantonen und anderen Akteuren.

Biotische Gefahren

Schadorganismen, die Waldschäden verursachen, werden als «biotische Gefahren» bezeichnet. Der Asiatische Laubholzbockkäfer, der Götterbaum oder der Kiefernholznematode sind einige Beispiele für solche Organismen. Die möglichen Folgen eines Befalls sind erkrankte und abgestorbene Bäume oder das Verdrängen schützenswerter Tier- und Pflanzenarten. Wichtige Waldleistungen wie die Holznutzung, der Schutz vor Naturgefahren oder die Biodiversität sind dadurch gefährdet.

Weitere Informationen zu biotischen Gefahren:

Gefährliche Schadorganismen für den Wald

Schadorganismen können sich unkontrolliert ausbreiten und durch Befall ganze Waldbestände schwächen.

Je nach Verbreitung und Bekämpfungsmöglichkeiten unterscheidet man zwischen «gefährlichen Schadorganismen» (gSO) und «besonders gefährlichen Schadorganismen» (bgSO). Zu den besonders gefährlichen Schadorganismen zählen auch die «Quarantäneorganismen», die einer amtlichen Melde- und Bekämpfungspflicht unterstehen.

Das Einschleppen von Quarantäneorganismen wird nach Möglichkeit bereits an der Landesgrenze gestoppt. Kommt es dennoch zu einem Befall, gilt es diesen konsequent zu bekämpfen, um die Ausbreitung und Etablierung zu verhindern.

Bund und Kantone teilen sich die Zuständigkeiten auf der Grundlage des Waldgesetzes und der Pflanzengesundheitsverordnung, sowie im Rahmen der Programmvereinbarungen - man spricht von Verbundaufgaben: Der Bund ist zuständig für die Einfuhrkontrollen, die Kantone für die amtlichen Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen.

Vollzugshilfe Waldschutz

Cover Vollzugshilfe Waldschutz

Richtlinien zum Umgang mit Schadorganismen des Waldes. 2. aktualisierte Ausgabe 2020

Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst EPSD ist auf Bundesebene verantwortlich für den Umgang mit Quarantäneorganismen und wird gemeinsam durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) geführt. Der EPSD erarbeitet phytosanitäre Einfuhrbestimmungen und kontrolliert deren Einhaltung. So überwacht er bei Gütern, die in Holzverpackungen importiert werden, die Einhaltung des internationalen ISPM 15 - Standards. Dieser gewährleistet, dass Holzpaletten und Holzverschläge nicht mit Quarantäneorganismen infiziert sind.

Mit folgenden Massnahmen geht der Bund vor gegen biotische Gefahren für den Wald:

  • Strategien und Konzepte
  • Erarbeiten von Rechtsgrundlagen (z.B. im Waldgesetz, in der Pflanzenschutzverordnung, der Waldverordnung, der Verordnung des BAFU über  phytosanitäre Massnahmen für den Wald oder der Freisetzungsverordnung)
  • Enge Zusammenarbeit mit den Kantonen bei der Bekämpfung von Quarantäneorganismen
  • Erarbeitung der Vollzugshilfe Waldschutz
  • Erlass von Einfuhr- , Produktions- und Ausfuhrbestimmungen (z.B. für Holzverpackungen oder die Zierpflanzenproduktion)
  • Durchführung von Einfuhrkontrollen (z.B. der Holzverpackungen von Steinsendungen aus Drittstaaten mit Hilfe von professionell ausgebildeten EPSD-Spürhunden)
  • Baumschulkontrollen (z.B. im Hinblick auf Braunflecken- und Rotbandkrankheit)
  • Informationskampagnen (z.B. zur Früherkennung des Asiatischen Laubholzbockkäfers)
  • Schulungen und Wissenstransfer (z.B. zur Identifikation von Quarantäneorganismen)
  • Abgabe von Empfehlungen (z.B. zum Umgang mit der Kastaniengallwespe)
  • Datenerhebung (z.B. Fundmeldungen)
  • Bereitstellen von Prognosen (z.B. Finanzierung einer Online-Plattform zum Berechnen der Entwicklung von Borkenkäferpopulationen)
  • Angewandte Forschung (z.B. Unterstützung von Versuchen zur Bekämpfung des Götterbaums)
  • Einsitz in internationalen Gremien (z.B. als Beobachter an den Sitzungen des ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz der EU)

Gebietsüberwachung

Zusammen mit den kantonalen Waldschutzbeauftragten und der WSL organisiert der EPSD jährliche Gebietsüberwachungen, um das Auftreten von Quarantäneorganismen so rasch wie möglich festzustellen. Die Schweiz wie auch alle EU-Mitgliedsstaaten haben sich dazu verpflichtet, ihr Gebiet aktiv zu überwachen (z.B. mit Hilfe von Insektenfallen an Risikostandorten). Zurzeit ist die Gebietsüberwachung im Bereich Wald in der Umsetzungsphase: zwischen 2020 und 2022 fand in sechs Kantonen (BS, BL, GR, TI, VD, ZH) ein Pilotprojekt zur Früherkennung von prioritären Quarantäneorganismen statt, um die Methoden zu entwickeln und zu testen. Seit 2023 wird die Gebietsüberwachung schrittweise auf weitere Kantone erweitert.

Um die Risikostandorten in welchen eine Überwachung prioritär ist zu definieren, hat die WSL Karten entwickelt, welche die geographische Verteilung der relativen Etablierungswahrscheinlichkeit eines bestimmten bgSO pro Bezirk darstellen. Die Etablierungswahrscheinlichkeit setzt sich aus Einführungswahrscheinlichkeit und relativer ökologischer Eignung zusammen. Die Karten bieten eine Entscheidungsgrundlage für die Kantone, um die Gebietsüberwachungsflächen auf Bezirksebene risikobasiert auszuwählen. Kantonsspezifische Kenntnisse können somit bei der Wahl der Flächen durch die Karten ergänzt werden.

Abiotische Gefahren

Bedrohungen des Waldes, die nicht von Schadorganismen ausgehen, werden unter dem Begriff der «abiotischen Gefahren» zusammengefasst. Dazu zählen Belastungen durch Luftschadstoffe wie Stickstoffverbindungen (v.a. Ammoniak, Stickoxide) oder Ozon. Stickstoffeinträge in die Wälder stammen primär aus der Landwirtschaft und dem Verkehr. Ozon entsteht in der Atmosphäre aus Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen unter starker Sonneneinstrahlung. Langfristig kann zu viel Stickstoff die Stabilität von Baumbeständen reduzieren, im Boden führt es zu Bodenversauerung und kann die Aufnahme von Nährstoffen behindern. Des Weiteren kann zu viel Stickstoff die Waldverjüngung hemmen, wenn stickstoffliebende Pflanzen wie Brombeeren und Brennnesseln übermässig gefördert werden.

Waldbrände, Trockenheit, Stürme und Schneedruck können zu grossflächigen Waldschäden führen, die ihrerseits nicht selten eine starke Vermehrung von Schadorganismen begünstigen (z.B. Buchdrucker). Der Klimawandel verstärkt diese Gefahren, indem die Häufigkeit und Dauer von Trockenperioden und die Intensität von Stürmen zunehmen.

Weitere Zusammenhänge und Hintergründe zu abiotischen Gefahren:

Stickstoffeinträge

Erhöhte Stickstoffeinträge führen zu Eutrophierung und Versauerung des Bodens und einer unausgewogenen Baumernährung. Langfristig schwächt dies die Wälder.

Waldbrand

Jedes unkontrollierte Feuer im Wald wird als Waldbrand bezeichnet. Waldbrände können die Funktionen des Waldes (z.B. Schutz und Holzproduktion) beeinträchtigen. Sie entstehen mehrheitlich durch menschliche Aktivitäten. Waldbrände zu verhindern bzw. rechtzeitig davor zu warnen, sind u.a. Aufgaben des BAFU in Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Klimawandel

Das Klima ändert sich, es wird wärmer und trockener, gleichzeitig ändert sich die jährliche Verteilung der Niederschläge. Es sind mehr Extremereignisse wie Stürme und Hitzeperioden zu erwarten, in deren Folge die Gefahr für Waldbrand und Schäden durch Insekten steigt.

Die Beobachtung, die Prävention und die Bewältigung von Schadensereignissen erfolgt bei den abiotischen Gefahren ebenfalls in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Die Ursachenbekämpfung (z.B. Schadstoffeintrag, Klimawandel) erfordert den Einbezug der Verursacher ausserhalb des Waldsektors und eine Abstimmung auf internationaler Ebene.

Mit folgenden Massnahmen geht der Bund gegen abiotische Gefahren im Wald vor:

  • Einbringen der Waldinteressen in andere Sektoralpolitiken (z.B. Landwirtschaftspolitik, Verkehrspolitik)
  • Erarbeiten von Grundlagen (z.B. Abklärungen zum Ausmass der durch übermässige Stickstoffeinträge belasteten Waldbestände)
  • Erarbeitung von Empfehlungen für nährstoffnachhaltige Bewirtschaftung
  • Herausgabe von Vollzugshilfen (z.B. Sturmschadenhandbuch)
  • Erarbeiten wissenschaftlicher Grundlagen zur Anpassung an den Klimawandel (z.B. Forschungsprogramm «Wald und Klimawandel» in Zusammenarbeit von BAFU und der WSL)
  • Erarbeiten gesetzlicher Grundlagen (z.B. im Waldgesetz für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel oder der Bevölkerungsschutzverordnung bei Waldbrandgefahr)
  • Warnungen und Kommunikation (z.B. Waldbrandgefahrenwarnung des Bundes)
  • Mitarbeit bei internationalen Aktivitäten zur Reduktion der Luftschadstoffe (Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution CLRTAP) und für den Klimaschutz
  • Mitarbeit beim internationalen Monitoring der Auswirkungen von Luftschadstoffen auf Wälder (International Co-operative Programme on Assessment and Monitoring of Air Pollution Effects on Forests ICP Forests)

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 30.04.2024

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