Deklarationsverfahren für die Ein- und Ausfuhr von nicht notifizierungspflichtigen Abfällen. Eine Bewilligung der zuständigen Behörden ist nicht erforderlich. Die notwendigen Informationen müssen jedoch mitgeführt werden.
Deklarationsverfahren für die Ein- und Ausfuhr von nicht notifizierungspflichtigen Abfällen. Eine Bewilligung der zuständigen Behörden ist nicht erforderlich. Die notwendigen Informationen müssen jedoch mitgeführt werden.
Letzte Änderung 28.07.2021