Inhalt der Entsorgungsbewilligung

Die Entsorgungsbewilligung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Name und Adresse der Firma
  • Verantwortlichkeiten
  • Standort der Anlage und Eigentumsverhältnisse
  • Bezug auf die Gesuchsunterlagen
  • Stellungnahme der Standortgemeinde (falls diese nicht bereits im Rahmen des Verfahrens für die Baubewilligung eingeholt wurde)
  • Darstellung der Zuständigkeiten (in der Regel der Kanton)
  • Darstellung der verwendeten Entsorgungstechnologien / Entsorgungsverfahren
  • Entscheid / Verfügung
  • Auflagen und Bedingungen

Für Auflagen und Bedingungen sollten folgende Punkte in Betracht gezogen werden:

  • Regelung der Verbindlichkeiten der Gesuchsunterlagen
  • Festlegen der bewilligten Abfallcodes, gegebenenfalls mit Einschränkungen
  • Festlegen der bewilligten Entsorgungsverfahren

Siehe auch:

  • Auflagen zum Vermischen und Verdünnen von Sonderabfällen
  • Anforderungen an die Eingangskontrolle und Qualitätskontrolle bei der Behandlung von Abfällen (Ort und Häufigkeit der Beprobung und Umfang der Analytik, Rückstellproben, Aufbewahrungspflicht in der Regel 5 Jahre)
  • Mengenbegrenzung (auch im Hinblick auf die Vorschriften der UVPV und der StFV)
  • Anforderung an die Lagerung von Abfällen
  • Anforderungen an die Weiterleitung von Fraktionen
  • Festlegen der betrieblichen Auflagen zum Umweltschutz (Boden, Luft, Wasser, etc.)
  • Anforderungen zur fachlichen Qualifikation des Personals
  • Verantwortlichkeit der Ausbildung des Personals
  • Festlegen der Meldepflicht für die entgegengenommen und weitergeleiteten Abfälle
  • Informationspflicht bei besonderen Vorkommnissen
  • Meldepflicht künftiger Veränderungen (Anlage, Betriebsführung, etc.)
  • Gewährung des Zutritts zu den Entsorgungsanlagen für Vertreter des jeweiligen Amtes für Umweltschutz oder anderen Amtsstellen sowie für beauftragte Dritte (falls dieser nicht z.B. in kantonalen Vorschriften bereits festgelegt ist)
  • Festlegen der Sicherheitsleistung (basierend auf kantonalem Recht)
  • Befristung der Bewilligung

Siehe auch:

Als Hinweise sollen folgende Punkte aufgeführt werden:

  • Bewilligungsumfang / Vorbehalt auf andere Gesetzgebungen
  • Hinweis, dass bei wesentlichen Änderungen eine Bewilligung notwendig ist (Baubewilligung, ev. Umweltverträglichkeitsprüfung, etc.)
  • Entzug der Bewilligung (z.B. bei Verstössen gegen die in der Bewilligung gemachten Auflagen)
  • Rechtsmittelbelehrung
  • Kosten / Gebühren

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 01.10.2019

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/abfall/fachinformationen/abfallpolitik-und-massnahmen/vollzugshilfe-ueber-den-verkehr-mit-sonderabfaellen-und-anderen-/pflichten-der-entsorgungsunternehmen-bei-der-entgegennahme-von-a/entsorgungsbewilligung/inhalt-der-entsorgungsbewilligung.html