Konzept Biber den heutigen Anforderungen angepasst
Bern, 05.09.2016 - Das Konzept Biber regelt den Umgang mit dem Säugetier, das sich in den letzten Jahrzehnten in der Schweiz weit verbreitet hat. Nun ist diese Vollzugshilfe für die Kantone den heutigen Anforderungen angepasst worden. Das BAFU hat das revidierte Konzept per 5. September 2016 in Kraft gesetzt.
60 Jahre nach den ersten Wiederansiedlungen leben heute rund 2800 Biber in der Schweiz. Durch das Bauen von Dämmen, Kanälen und Burgen sowie das Fällen von Bäumen gestaltet der Biber die Landschaft in Gewässernähe massgebend. So schafft er eine grosse Vielfalt an neuen Lebensräumen und spielt eine wichtige Rolle für die Biodiversität am und im Gewässer. Im Konzept Biber werden die Grundsätze für den Umgang mit den sich ausbreitenden Biberbeständen in der Schweiz festgelegt. Dabei sollen sowohl der Schutz des Tiers gewährleistet als auch die Konflikte mit der menschlichen Nutzung auf ein Minimum reduziert werden. Die Vollzugshilfe dient den Kantonen bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.
Die wichtigsten Anpassungen des Konzepts Biber
Eine Arbeitsgruppe mit den betroffenen Bundesämtern, Kantonen und Interessengruppen hat unter der Leitung des BAFU das von 2004 stammende Konzept überarbeitet und den heutigen Anforderungen angepasst. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Konflikte mit Bibern: Natürliche und naturnahe Gewässer mit genügend breitem Uferbereich tragen wesentlich zur Vermeidung von Konflikten mit Bibern bei. Das Gewässerschutzgesetz sieht die Ausscheidung eines Gewässerraums und die Revitalisierung von Gewässern vor, was Schäden durch den Biber minimieren kann. Das Konzept Biber wurde bezüglich der Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes angepasst.
- Massnahmen zur Verhütung von Biber-Schäden: Weil der Biber sowie seine Baue und Dämme unter gesetzlichem Schutz stehen, kommen Massnahmen zur Prävention von Schäden eine grosse Bedeutung zu. Das Konzept führt neu aus, welche technischen Massnahmen (bspw. Biberdamm regulieren) oder Eingriffe im Lebensraum (bspw. Revitalisierung des Gewässers) sowie in den Bestand der Tiere (bspw. Entfernung von einzelnen Bibern) Schäden verhindern können. Die kantonalen Fachstellen beraten Bewirtschafter und Grundeigentümer bei der Umsetzung (siehe Kasten Projekt Präventionsmassnahmen Biber der SBB). Nicht klar geregelt war bisher die Zuständigkeit für Massnahmen an Biberdämmen und -bauen (Manipulationen und Entfernung). Neu braucht es nun gemäss Konzept eine kantonale Bewilligung. Über den Abschuss einzelner Biber, die einen grossen Schaden verursachen, entscheidet wie bis anhin das BAFU.
- Massnahmen am Biberbestand: Neu kann ein Kanton bei einer erheblichen Gefährdung von Infrastrukturen im öffentlichen Interesse mit Zustimmung des BAFU alle Biber in einem gefährdeten Gewässerabschnitt entfernen. Diese Änderung erfolgt aufgrund der Anpassung der Jagdverordnung 2012. Solche Massnahmen sind zeitlich befristet. Sie sollen Zeit geben für die Umsetzung von nachhaltigen Präventionslösungen.
KASTEN
Projekt Präventionsmassnahmen Biber der SBB
Die SBB haben zusammen mit der nationalen Biberfachstelle auf dem gesamten Streckennetz evaluiert, wo es zu Konflikten mit Bibern kommen könnte. Die gesamtschweizerische Analyse zeigt, dass vom Biber keine unmittelbare Gefahr für einen sicheren Bahnbetrieb auf dem SBB-Streckennetz ausgeht. Einige Stellen werden aufgrund ihrer Beschaffenheit für Biberaktivitäten jedoch als sensibel eingestuft. Diese sollen zukünftig überwacht und wo nötig laufend präventive Schutzmassnahmen umgesetzt werden. Bis heute haben Biber noch nie Schäden an SBB-Infrastrukturen verursacht.
Adresse für Rückfragen
Sektion Medien BAFU
Telefon: +41 58 462 90 00
Email: medien@bafu.admin.ch
Dokumente
Herausgeber
Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch