Vollzug der Holzhandelsverordnung (HHV)

UV-2301-D
Jahr 2023
Seiten 61
Nummer UV-2301-D
Hrsg. Bundesamt für Umwelt BAFU
Reihe Umwelt-Vollzug

Vollzugshilfe und -mitteilung des BAFU für Kantone, Marktakteure und Inspektionsstellen.

Illegaler Holzeinschlag und Holzhandel stellen ein weltweites Problem mit negativen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dar. Zu deren Bekämpfung ist es in der Schweiz seit 2022 verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen. Die Holzhandelsverordnung verlangt von den Marktakteuren eine Sorgfaltspflicht: Sie müssen die Produkte auf ihre Legalität prüfen, bevor sie auf den Markt kommen. Die Vollzugshilfe und -mitteilung gibt einleitend eine Übersicht über die verschiedenen Akteure, ihre Rollen und Pflichten. Die einzelnen Module konkretisieren die Umsetzung dieser Regelung.


Vollzug der Holzhandelsverordnung (HHV) (PDF, 2 MB, 20.06.2023)

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Letzte Änderung 20.06.2023

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