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Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, einschliessungspflichtigen gebietsfremden oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen
Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, einschliessungspflichtigen gebietsfremden oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen wie Laboratorien, Produktionsanlagen, Gewächshäuser oder Tieranlagen werden in drei verschiedenen Verordnungen geregelt. Diese legen verschiedene Schutzziele für Forschungs-, Diagnostik- und Produktionstätigkeiten fest. Diese Tätigkeiten müssen entsprechend ihrem Risiko für Mensch und Umwelt gemeldet oder bewilligt werden.
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