Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser, wie Firefox 3 oder Internet Explorer 7
Beginn Inhaltsbereich
28.04.2010 - Zuviel Lärm beeinträchtigt unsere Lebensqualität und unsere Gesundheit. Gerade in der Freizeit, dann wenn sie Entspannung oder Ruhe suchen, verursachen viele Menschen Lärm, der andere Menschen stört - wenn sie Feste feiern, an Sportanlässen dabei sind oder im Garten arbeiten. Der diesjährige „Tag gegen Lärm“ am 28. April 2010 hat den Freizeitlärm und dessen Begrenzung zum Thema.
Trägerschaft des Aktionstags in der Schweiz sind:
Der „Tag gegen Lärm" wird unterstützt vom Bundesamt für Umwelt BAFU und vom Bundesamt für Gesundheit BAG.
Bei Freizeitaktivitäten entsteht Lärm. Zum Beispiel, wenn zu Hause oder im Freien ein Fest gefeiert wird, wenn jemand laut Musik hört, bei Sportanlässen oder bei der Gartenarbeit mit lauten Geräten. Eine weitere Quelle für Freizeitlärm sind Gaststätten, besonders dann, wenn die Gäste spät abends beim Verlassen lärmig sind. Wird beim aktiven Gestalten der Freizeit der Vermeidung von unnötigem Lärm mehr Beachtung geschenkt, ist das Freizeiterlebnis für alle reicher.
Freizeitlärm tritt oft während den Tagesrandstunden bis tief in die Nacht hinein auf, in jener Zeit also, wenn der Mensch besonders empfindlich auf Lärm reagiert. Oder an den Wochenenden, an denen ebenfalls die Erholung im Vordergrund steht.
Über 1,2 Millionen Menschen in der Schweiz sind von übermässigem Strassenlärm belastet. Fast die Hälfte davon wird in der Freizeit verursacht. Beispielsweise für die Autofahrt ins Restaurant oder den Besuch von Freundinnen und Freunden oder Verwandten. Auch auf der Suche nach Erholung und Ruhe fahren viele Menschen in (noch) ruhige Gebiete und tragen mit diesem Verhalten zur Verlärmung bei.
Freizeitlärm verursachen alle. Es sollten deshalb auch alle versuchen, Lärm zu vermeiden oder zu minimieren.
Zuviel Lärm kann unsere Gesundheit auf der physiologischen, psychologischen und sozialen Ebene beeinträchtigen. Wer dauerhaft zuviel Lärm ausgesetzt ist, wird krank. Das Störungsempfinden ist stark subjektiv geprägt und ist abhängig von vielen Faktoren: der persönlichen Einstellung, dem Alter, dem psychischen und physischen Wohlbefinden, der persönlichen Lärmerfahrung, der Tageszeit und von akustischen Faktoren des Lärms.
Kurzfristige Konsequenzen:
Langfristige Konsequenzen:
Jede einzelne Person kann versuchen, in der Freizeit weniger Lärm zu verursachen, etwa indem an einem Fest nach 22 Uhr die Fenster geschlossen werden oder drinnen weitergefeiert wird. Oder indem für die Gartenarbeit möglichst lärmarme Geräte verwendet werden. Oder indem wenn immer möglich öffentliche Verkehrsmittel benützt werden, um in Erholungsgebiete zu gelangen. Wird beim aktiven Gestalten der Freizeit der Vermeidung von unnötigem Lärm mehr Beachtung geschenkt, ist das Freizeiterlebnis für alle wertvoller.
Ein Recht auf Ruhe besteht in unserer Gesellschaft nicht. Das Umweltschutzgesetz (USG) bezweckt jedoch, das Lärmbelastungsniveau für die Bevölkerung mindestens unter die Schädlichkeits- oder Lästigkeitsgrenze zu bringen. Dazu verlangt das USG ein zweistufiges Vorgehen zur Begrenzung von Lärmemissionen:
Explizit findet die Vermeidung von Lärm auch Eingang in weiteren rechtlichen Regelungen auf Bundes-, kantonaler und auch kommunaler Ebene. So schreibt beispielsweise das Strassenverkehrsgesetz dem Fahrzeugführer vor, jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern durch Lärm zu unterlassen. Das Raumplanungsrecht sieht vor, Wohngebiete vor schädlichem und lästigem Lärm möglichst zu verschonen.
Auf kommunaler Ebene finden sich meist im Ortspolizeireglement Bestimmungen zur Vermeidung und Begrenzung von Lärm, beispielsweise indem Ruhezeiten festgesetzt werden.
Ende Inhaltsbereich