Bundesamt für Umwelt BAFU

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VOC-Lenkungsabgabe: Bundesrat führt Befreiung für Unternehmen weiter

Bern, 27.06.2012 - Die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) enthält für Unternehmen eine Befreiungsmöglichkeit, die per Ende 2012 ausläuft. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2012 beschlossen, diese Befreiungsmöglichkeit unbefristet weiterzuführen und sie an zusätzliche Anforderungen zu knüpfen.

VOC (volatile organic compounds) sind flüchtige organische Verbindungen, die zusammen mit Stickoxiden unter Einwirkung von Sonnenlicht Ozon bilden. Ozon macht den grössten Teil des Sommersmogs aus und ist eines der stärksten Oxidationsmittel und Reizgase überhaupt. Es schädigt die Gewebe von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie Materialien. Die VOC-Lenkungsabgabe - eingeführt im Jahr 2000 - setzt einen finanziellen Anreiz, dass Industrie, Gewerbe und Haushalte sparsamer mit VOC umgehen und auf VOC-ärmere oder -freie Verfahren, Stoffe und Produkte umsteigen. Unternehmen, die ihre Emissionen über die gesetzlichen Anforderungen reduzieren, können von der VOC-Lenkungs­abgabe befreit werden.

Befreiung mit zusätzlichen Anforderungen

Rund hundert Unternehmen sind heute von der VOC-Lenkungsabgabe befreit. Diese Befreiungsmöglichkeit läuft gemäss der VOC-Verordnung per Ende 2012 aus. Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Befreiungsmöglichkeit unbefristet weiter­zuführen. Er hat die VOC-Verordnung entsprechend angepasst. Um von der Abgabe befreit zu werden, müssen die Unternehmen weiterhin wirksame Abluftreinigungs­anlagen einsetzen und neu zusätzlich ihre VOC-Emissionen entlang des Produktionsprozesses gemäss bester verfügbarer Technik reduzieren.

Dieses Vorschlag wurde im Anhörungsverfahren von der grossen Mehrheit der interessierten Kreise begrüsst.

Weitere Verordnunganpassungen

Neben der unbefristeten Befreiungsmöglichkeit wurden kleinere Anpassungen vorgenommen, die zu administrativen Vereinfachungen führen und die Vollzugspraxis auf Verordnungs­ebene verankern. Ausserdem wurden die Listen jener Stoffe und Produkte aktualisiert, die der Abgabe unterliegen. Unter anderem wird der Stoff Styrol gestrichen, da dieser grundsätzlich im Produkt gebunden wird und mit den heutigen Produktionsverfahren nur noch in geringen Mengen in die Umwelt entweicht.

Herausgeber:

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Internet: http://www.uvek.admin.ch/index.html?lang=de
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