Holzverpackungen nach ISPM 15 - Standard

Mit den Holzverpackungen im internationalen Warenhandel können gefährliche Schädlinge eingeschleppt werden. Besonders problematisch ist beispielsweise der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB), der gesunde Bäume innert kurzer Zeit zum Absterben bringen kann. Damit dies nicht passiert, schreibt der «International Standard for Phytosanitary Measures Nr. 15» (ISPM 15 - Standard) eine Hitze- oder Gasbehandlung von Holzverpackungen vor.

Der ISPM 15 - Standard  wird in der Schweiz seit 2005 für den Import und Export angewendet. Der ISPM 15 - Standard schreibt vor, dass Paletten und andere Verpackungen aus Massivholz behandelt werden, da das Holz von gefährlichen Schadorganismen befallen sein kann.

Die gemäss ISPM 15 - Standard behandelten Holzverpackungen sind folgendermassen gekennzeichnet:

  • Logo der internationalen Pflanzenschutzkonvention IPPC (stilisierte Ähre)
  • Länderkürzel (z.B. CH=Schweiz, CN=China, IN=Indien)
  • Behandlungsmethoden (HT=Hitze, MB=Methylbromid, DH=dielektrische Behandlung, SF= Sulphuryl fluoride)
  • Zulassungsnummer des verantwortlichen Betriebs

Da der ISPM15 - Standard in verschiedenen Ländern teilweise ungenügend umgesetzt wird, bietet die Kennzeichnung jedoch keine Garantie für Schädlingsfreiheit.

Import

In der Schweiz gilt für den Import bestimmter holzverpackter Warengruppen (z.B. Steinprodukte) aus Nicht-EU-Ländern daher eine Meldepflicht und der Bund führt an der Grenze Kontrollen durch:

Keine Holzverpackungen auf Baustellen lagern

Baumaterialien wie Steinplatten oder Pflastersteine werden oft auf Paletten oder in anderen Verpackungen aus Massivholz transportiert. Bauunternehmen, aber auch Firmen aus anderen Branchen sind darum gehalten, alle importierten Holzverpackungen rasch in der Kehrichtverbrennung zu entsorgen (ausser EPAL-EUR-Paletten).

Export

Auch beim Export von Waren in Holzverpackungen sind bestimmte, den ISPM15 - Standard betreffende Vorschriften zu beachten:

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 10.08.2023

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Andrea De Boni
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Wald
3003 Bern

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