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Die Welterbe-Liste der UNESCO ist ein Instrument des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt. Die Liste führt die Güter auf, denen das Welterbe-Komitee aussergewöhnlichen universellen Wert bescheinigt.
Die Aufnahme in die Welterbe-Liste erfolgt auf Antrag des Staates, in dem das kandidierende Gebiet liegt. Das BAFU betreut als federführendes Amt die Weltnaturerbe-Gebiete. Über die Aufnahmeanträge der Staaten entscheidet das "World Heritage Committee", das sich alljährlich trifft. Bei diesen Sitzungen wird auch über den Zustand und Entwicklung in bereits aufgenommenen Denkmälen beraten.
Heute umfasst das von der UNESCO erfasste Welterbe 848 Denkmäler in 184 Ländern. Die Schweiz besitzt derzeit drei UNESCO-Weltnaturerbe-Gebiete:
Zusätzlich zu den UNESCO-Welterbe-Gebieten hat die UNESCO das Programm "Der Mensch und die Biosphäre" - (Man and Biosphere (MAB)) - begründet. Ziel ist es, neue Modelle für eine sorgsame Bewirtschaftung des Lebensraumes zu konzipieren. In den UNESCO-Biosphärenreservaten wird das Konzept von MAB weiterentwickelt und in die Praxis umgesetzt. MAB orientiert sich an dem Leitbild einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung. In der Schweiz gibt es zwei Biosphärenreservate:
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