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Weil die Menge, Qualität und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen noch ungenügend waren, wurde im Jahr 2001 die Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) geschaffen.
Die ÖQV schafft Anreize für eine qualitative Verbesserung und sinnvolle Vernetzung der Flächen, sofern diesbezüglich regionale Anliegen bestehen. Sie ergänzt das Beitragssystem über die landwirtschaftlichen Direktzahlungen sowie das Natur- und Heimatschutzgesetz durch den ÖQV-Zusatzbeitrag. Gleichzeitig berücksichtigt der Bund mit diesem Konzept den Wunsch nach vermehrter Beachtung regionaler Bedürfnisse in der Agrarpolitik. Dementsprechend legt er durch die Mindestanforderungen (in den Anhängen 1 und 2 der ÖQV) lediglich den Rahmen für die Förderung fest.
Die Anforderungen an die Qualität und Vernetzung sind von den einzelnen Kantonen selbst festzulegen. Dabei müssen sie 20 Prozent der ÖQV-Beiträge selbst (Kantone, Gemeinden, Organisationen, Private usw.) übernehmen.
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