Landschaftskonzept Schweiz (LKS)

Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) ist ein Konzept nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG). Seine Aktualisierung wurde am 27.05.2020 vom Bundesrat verabschiedet. Das LKS legt als Planungsinstrument des Bundes den Rahmen für eine kohärente und qualitätsbasierte Entwicklung der Schweizer Landschaften fest.

In den strategischen Zielsetzungen und den raumplanerischen Grundsätzen des aktualisierten LKS wird die übergeordnete Ausrichtung auf eine kohärente Landschaftspolitik des Bundes behördenverbindlich festgelegt. 14 Landschaftsqualitätsziele bilden den inhaltlichen Rahmen des LKS und unterstützen die landschaftsrelevanten Akteurinnen und Akteure auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden dabei, hohe Landschaftsqualitäten zu erreichen. Die Sachziele des LKS sind auf 13 Politikbereiche aufgeteilt - etwa Bundesbauten, Energie und Verkehr - und konkretisieren die Landschaftsqualitätsziele. Zur Unterstützung der Umsetzung der Sachziele enthält das LKS einen Massnahmenplan.  

Landschaftskonzept Schweiz

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Landschaft und Natur in den Politikbereichen des Bundes. 2020

Behördenverbindliche Ziele für Bund, Kantone und Gemeinden

Die Ziele des LKS sind behördenverbindlich und durch die Bundesstellen umzusetzen. Dies gilt insbesondere bei der Weiterentwicklung ihrer Politiken, bei Interessenabwägungen und der Erfüllung von Bundesaufgaben nach Art. 2 des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG. Die Behörden der Kantone setzen die Ziele bei den an die Kantone delegierten Bundesaufgaben sowie bei Vorhaben, die mit Finanzhilfen des Bundes realisiert werden, um. Die Kantone berücksichtigen in dem ihnen zustehenden Handlungsspielraum das LKS in der kantonalen Richtplanung. Auch Behörden der Regionen und Gemeinden berücksichtigen das LKS bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in dem ihnen zustehenden Handlungsspielraum und entsprechend der kantonalen Vorgaben.  

Gemeinsame Umsetzung

Die Umsetzung des aktualisierten LKS mit seinen Massnahmen erfolgt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Akteuren aus den Sektoralpolitiken. Zudem werden Vertretende der Kantone, der Gemeinden sowie Dritte aus Forschung, NGOs und Praxis in geeigneter Weise einbezogen. An seiner Sitzung vom 8. März 2024 hat der Bundesrat den Bericht zur Umsetzung des LKS 2020-2023 zur Kenntnis genommen (s. unten). Dem Bericht zufolge sind die Ziele des LKS nach wie vor aktuell, und die vorgesehenen Massnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Konzeptes. Die Zusammenarbeit zwischen den Bundesämtern mit den Kantonen und Gemeinden ist auch für die Umsetzungsphase 2024-2030 zentral. Weiter sind die Landschaftsqualitätsziele in der Interessenabwägung der verschiedenen Politikbereichen, welche die Landschaftsentwicklung prägen, explizit zu erfassen und zu berücksichtigen. Damit können die natürlichen und kulturellen Werte der Landschaft auch in Zukunft massgeblich zur Lebensqualität der Bevölkerung und zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Die nächste Berichterstattung wird Ende 2030 erfolgen.

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Letzte Änderung 17.04.2024

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