Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser, wie Firefox 3 oder Internet Explorer 7
Beginn Inhaltsbereich
Viele verschiedene Quellen belasten die Luft mit Schadstoffen. Deshalb braucht es für eine Verbesserung der Luftqualität auch eine Vielzahl unterschiedlicher Massnahmen: Emissionsgrenzwerte, Abgasvorschriften, Sanierungsbestimmungen, Lenkungsabgaben, usw.
Massnahmen für stationäre Quellen sind auf der Basis des Umweltschutzgesetzes in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) geregelt, solche für Fahrzeuge basieren auf den jeweiligen Spezialgesetzgebungen (z. B. Strassenverkehrsgesetz, Eisenbahngesetz).
Massnahmen nach Quellengruppen:
Die Kantone sind gemäss Umweltschutzgesetz und Luftreinhalte-Verordnung verpflichtet, einen Massnahmenplan zur Luftreinhaltung zu erstellen, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass übermässige Luftbelastung durch den Verkehr oder mehrere stationäre Anlagen verursacht wird.
Ende Inhaltsbereich