Bundesamt für Umwelt BAFU

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Massnahmen gegen die Luftverschmutzung

Viele verschiedene Quellen belasten die Luft mit Schadstoffen. Deshalb braucht es für eine Verbesserung der Luftqualität auch eine Vielzahl unterschiedlicher Massnahmen: Emissionsgrenzwerte, Abgasvorschriften, Sanierungsbestimmungen, Lenkungsabgaben, usw.

Massnahmen für stationäre Quellen sind auf der Basis des Umweltschutzgesetzes in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) geregelt, solche für Fahrzeuge basieren auf den jeweiligen Spezialgesetzgebungen (z. B. Strassenverkehrsgesetz, Eisenbahngesetz). 

Massnahmen nach Quellengruppen:

Die Kantone sind gemäss Umweltschutzgesetz und Luftreinhalte-Verordnung verpflichtet, einen Massnahmenplan zur Luftreinhaltung zu erstellen, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass übermässige Luftbelastung durch den Verkehr oder mehrere stationäre Anlagen verursacht wird.


Kontakt: luftreinhaltung@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 24.05.2012

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