Programmvereinbarungen

Neue Vollzugsmitteilung «Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025–2028»

Bund und Kantone verständigen sich alle vier Jahre, welche Leistungen ein Kanton erbringt, um einen Beitrag an die strategischen Zielvorgaben des Bundes zu leisten. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bund, die Kantone entsprechend finanziell zu unterstützen.

Handbuch (PDF, 5 MB, 05.05.2025)

Umweltrecht

UI-2218-Brennpunkt

Umweltrecht kurz erklärt

Diese Publikation gibt einen Überblick über die vielfältige und über Jahrzehnte gewach­sene schweizerische Umweltgesetzgebung.

Auf einen Blick


Vollzug und Aufsicht

Vollzug ist die Umsetzung der Umweltgesetzgebung in der Praxis. Diese erfolgt mehrheitlich durch die Kantone.

Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Seit 2008 legen Bund und Kantone in Programmvereinbarungen die Umweltziele und -massnahmen für vier Jahre fest.

Aarhus-Konvention

Die Aarhus-Konvention regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. 

Verbandsbeschwerderecht

Das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen (Verbandsbeschwerderecht) berechtigt gesamtschweizerische Umweltschutzorganisationen, gegen bestimmte Projekte Einsprache oder Beschwerde zu erheben.

Aktuelle Mitteilungen

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