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Das Schweizer CO2-Gesetz konzentriert sich auf die CO2-Emissionen aus der Nutzung fossiler Energieträger. Die Statistik nach CO2-Gesetz berücksichtigt die Witterung in der Heizperiode.
Im Unterschied zum Treibhausgasinventar erfasst die CO2-Statistik nur die Emissionen aus der Nutzung fossiler Energien. Prozessemissionen (z.B. aus dem Brennen von Kalk bei der Zementherstellung) werden nicht berücksichtigt. Die Emissionen nach CO2-Gesetz sind somit niedriger als diejenigen im Treibhausgasinventar .
Als Grundlage für die Berechnung dieser CO2-Emissionen dient die jährliche Gesamtenergiestatistik des Bundesamtes für Energie. Durch Multiplikation mit den Emissionsfaktoren (siehe unten) werden die CO2-Emissionen berechnet, die bei der Verbrennung entstehen. In Übereinstimmung mit der Klimakonvention fehlen die Emissionen des internationalen Flugverkehrs in der Emissionsstatistik.
Emissionen, die bei der Produktion von Importgütern (inkl. Importstrom) entstehen, sind nicht berücksichtigt.
Klimakorrektur (Heizgradtage):
Der Heizenergieverbrauch schwankt je nach Witterung. Diesen Effekt korrigiert die CO2-Statistik, indem sie die so genannten Heizgradtage berücksichtigt. Massgebend sind dabei jene Tage, an denen die Tagesmittel-Temperatur unter 12 Grad Celsius liegt.
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