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Mit der Waldpolitik 2020 will der Bund günstige Rahmenbedingungen schaffen für eine nachhaltige, effiziente und innovative Waldbewirtschaftung und sicherstellen, dass der Wald seine vielfältigen Funktionen erfüllen kann.
Der Bundesrat hat am 31.08.2011 die strategische Ausrichtung der Waldpolitik des Bundes festgelegt, welche die unterschiedlichen und nicht selten divergierenden Interessen der Gesellschaft untereinander abstimmt.
Die Waldpolitik 2020 enthält Visionen (Zeithorizont 2030) sowie konkrete Ziele (Zeithorizont 2020) mit dazugehörigen strategischen Stossrichtungen. Die 11 Ziele lauten:
Um die Waldpolitik 2020 zu konkretisieren, hat das BAFU im Auftrag des Bundesrates einen Massnahmenplan erarbeitet. Dies erfolgte in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug von weiteren zentralen Akteuren aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft sowie Forschung und Bildung. Der Massnahmenplan ist ein Handlungsprogramm. Er nennt die verbindlichen Massnahmen des Bundes und erläutert die wichtige Rolle der Kantone und weiterer Akteure, denn nur gemeinsam können die Ziele der Waldpolitik 2020 erreicht werden.
Wo für die Umsetzung der Massnahmen keine gesetzlichen Anpassungen und keine zusätzlichen Mittel notwendig sind, kann die Umsetzung bereits beginnen. Bei den meisten Massnahmen ist dies der Fall.
In einzelnen Punkten ist eine Ergänzung des Waldgesetzes notwendig, wie dies in mehreren parlamentarischen Vorstössen seit 2008 gefordert wird:
Die Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ausserhalb des Schutzwaldes muss im Bereich der Förderung seitens Bund angepasst werden.
Der Bundesrat hat dem UVEK am 14.9.2012 den Auftrag erteilt, in diesen Bereichen eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Der Bundesrat hat auch Massnahmen für einen besseren Zugang zu den Holzressourcen ausserhalb des Schutzwaldes geprüft, erachtet eine solche Förderung aber nicht als Bundesaufgabe.
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