Störfallvorsorge: Fachstellen und Behörden

Bundesstellen

Für Anlagen, die von Bundesbehörden genehmigt werden, ist die entsprechende Bundesbehörde für den Vollzug zuständig. Zu solchen Anlagen gehören z.B. militärische Anlagen (zuständig ist das Generalsekretariat des Departements für Bevölkerungsschutz, Verteidigung und Sport, GS VBS), Eisenbahnanlagen (Bundesamt für Verkehr, BAV), Nationalstrassen (Bundesamt für Strassenbau, ASTRA), Rohrleitungsanlagen (Bundesamt für Energie, BFE) und Flugplätze (Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL).

Das BAFU hat die Oberaufsicht über den Vollzug der Störfallverordnung und wirkt beim Vollzug durch eine Bundesstelle mit.

Angaben betreffend Betriebe mit biologischen Gefahrenpotentialen sind dem Fachbereich Biotechnologie zu entnehmen.

Kantonale Fachstellen

Für den Vollzug der Störfallverordnung bei Anlagen, die von kantonalen Behörden genehmigt werden, ist der Kanton verantwortlich. Der Kanton organisiert sich nach eigenem Ermessen und führt das Kontroll- und Beurteilungsverfahren durch.

EU-Fachstellen

Internationale Fachstellen und Kommissionen

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Letzte Änderung 16.11.2022

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