Das Geoinformations-Gesetz (GeoIG) verpflichtet Bund und Kantone ihre Geobasisdaten zu harmonisieren und Geodatenmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze nach Bundesrecht zu erstellen. Vor Abschluss der Datenmodelle werden diese der Fachinformationsgemeinschaft (Bundesämter, Kantone, Fachfirmen, Fachleute, etc.) zur Anhörung unterbreitet.