Abfallpolitik
Die schweizerische Abfallwirtschaft ist ein gut funktionierendes System mit öffentlichen und privaten Akteuren. Dieses System ist Bestandteil einer nachhaltigen und umfassenden Ressourcenpolitik. Rohstoffe sind begrenzt und teuer, deshalb müssen die noch offenen Stoffkreisläufe geschlossen werden. Das entspricht dem Ansatz, der im Rahmen der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft angestrebt wird.
Das Parlament hat im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft fördern» im März 2024 eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG), Energiegesetzes (EnG) und Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BÖB) verabschiedet. Mit dieser Revision wird ein neues Kapitel im Umweltschutzgesetz geschaffen: «Schonung der natürlichen Ressourcen und Stärkung der Kreislaufwirtschaft». Das Thema erhält somit mehr Gewicht im Umweltrecht.
Der Bundesrat hat am 13. November 2024 entschieden, die neuen Rechtsgrundlagen grösstenteils per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Später in Kraft treten werden die Bestimmungen zum Littering (Art. 31b Abs. 7 & Art. 61 Abs. 4), die Bestimmungen zum Siedlungsabfallmonopol (Art. 31b Abs. 4-6 USG) und die Bestimmungen zur Anerkennung von privaten Branchenorganisationen (Art. 32ater USG).
Die entsprechenden Verordnungsrevisionen werden gestaffelt in die Vernehmlassung geschickt werden. Die Vernehmlassung zu den Bestimmungen betreffend der Lockerung des Siedlungsabfallmonopols, sowie zur Anerkennung von privaten Branchenorganisationen ist für den Frühling 2026 geplant. Die Umsetzung der Motion Dobler (20.3695) und die Einführung einer schweizweit einheitlichen Sammlung von Kunststoffen soll mit der Revision der Verpackungsverordnung (VerpV) geschehen. Die Änderungen im Rahmen des Verordnungspaket 19 (VP19) treten voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft, diejenigen des Verordnungspaket 20 (VP20) voraussichtlich Ende 2026.
Die Motion Maret (22.3929) verlangt die Einführung von PFAS spezifischen Grenzwerten im Bereich von Abfällen, Bodenbelastungen und Gewässerschutz. Dies wird im Verordnungspaket 21 (VP21) umgesetzt. Im gleichen Verordnungspaket wird auch der Begriff «lästige Einwirkungen» in der Altlasten-Verordnung präzisiert. Die entsprechenden Verordnungsänderungen werden im Sommer 2026 in die Vernehmlassung geschickt und treten voraussichtlich Mitte 2027 in Kraft.
Folgender Zeitplan für die Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungsanpassungen ist vorgesehen (Stand April 2026, Anpassungen möglich):
Weiterführende Informationen
Grundlagen kommunale Abfallwirtschaft
Das Abfall-Cockpit bietet den kommunalen Fachkräften ein umfassendes Dossier zur Bewirtschaftung des Abfallwesens. Das Abfallentsorgungsdossier, bestehend aus einer übersichtlichen Ordnerstruktur mit Vorlagen, Musterdokumenten und weiteren relevanten Unterlagen, steht allen Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Es ermöglicht ein systematisches Erfassen der relevanten Kennzahlen sowie die strukturierte Ablage aller wichtigen Unterlagen zur rechtskonformen und effizienten Führung des kommunalen Abfallwesens.
Littering
Littering bezeichnet das Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen Siedlungsabfall, ohne dabei die bereitstehenden Entsorgungsstellen zu benutzen. Littering ist ein Ärgernis für alle und generiert hohe Kosten. Die Ursachen sind vielfältig, zum Beispiel veränderte Konsum- und Ernährungsgewohnheiten oder das Freizeitverhalten. Littering ist ein gesellschaftliches Problem und lässt sich nur im Verbund mit allen Beteiligten lösen.
Kunststoffe in der Umwelt
Kunststoffe gehören nicht in die Umwelt. Dennoch gelangen in der Schweiz jedes Jahr rund 14'000 Tonnen Kunststoffe in die Böden und Gewässer – hauptsächlich durch den Abrieb und die Zersetzung von Kunststoffprodukten sowie durch die unsachgemässe Entsorgung von Kunststoffabfällen. Da sich Kunststoffe nur sehr langsam abbauen und sich in der Umwelt anreichern, müssen im Sinne des Vorsorgeprinzips die Einträge von Kunststoffen in die Umwelt so weit wie möglich reduziert werden.
Finanzierung Siedlungsabfälle (USG)
Begleitend zur Vollzugshilfe «Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung» stellt das Bundesamt für Umwelt ein Muster-Betriebsabrechnungsbogen (Muster-BAB) zur Verfügung. Der Muster-BAB ist ein Hilfsmittel zur Ermittlung standardisierter finanzieller und leistungsbezogener Kennzahlen (Kennzahlen-Set).
Ressourcen-Trialog
Einigkeit über die Zukunft der Schweizer Abfall- und Ressourcenwirtschaft: Elf Akteure aus Politik, Behörden, Wirtschaft und Gesellschaft haben sich in elf Leitsätzen auf die künftige und nachhaltige Ausrichtung der Schweizer Abfall- und Ressourcenwirtschaft geeinigt.
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