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Aktualitäten Biodiversität

  • 8. Januar 2026

    Dritte präventive Regulierung von Wolfsrudeln: Stand der Gesuche der Kantone

    Vom 1. September 2025 bis am 31. Januar 2026 können die Kantone den Wolfsbestand präventiv regulieren und damit zukünftige Schäden an Nutztieren mindern. Sie müssen beim Bundesamt für Umwelt BAFU vorgängig die Zustimmung zur Regulierung der Wolfsrudel einholen. Liegt diese vor, können die Kantone, die zuständig sind für die Umsetzung der Regulierungen, die Abschüsse verfügen.