Aktueller Stand des VASA-Fonds
Stand 31.12.2025
VASA-Einnahmen
Basierend auf der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) wird auf Abfällen, die auf Deponien abgelagert werden, eine Abgabe erhoben. Im Jahr 2025 beliefen sich die Gesamteinnahmen auf 50,2 Mio. CHF. Den grössten Anteil steuerten die Deponien des Typs B mit 26,5 Mio. CHF bei. Die Einnahmen bei den Deponien des Typs C betrugen 1,4 Mio. CHF, während die Deponien des Typs D 13,5 Mio. CHF und die des Typs E 6,6 Mio. CHF zum VASA-Fonds beitrugen. Die Abgaben für im Ausland abgelagerte Abfälle (Exporte) machten 2,2 Mio. CHF aus.
Im Vergleich zum Vorjahr 2024 (47,4 Mio. CHF) sind die Gesamteinnahmen im Jahr 2025 um rund 6 Prozent gestiegen.
- Zuwächse: Den deutlichsten Anstieg verzeichneten die Deponien des Typs E (belastete Bauabfälle, Abfälle mit Restkohlenstoffgehalten) mit einem Plus von 18 Prozent. Auch bei den Deponien des Typs D (Verbrennungsrückstände) sowie des Typs B (vor allem Bauabfälle) stiegen die Einnahmen um jeweils etwa 6 Prozent bzw. 4 Prozent.
- Rückgänge: Ein leichter Rückgang von rund 7 Prozent war bei den Deponien des Typs C (anorganische, restmetallhaltige Abfälle) zu beobachten.
- Export: Die Einnahmen aus ausgeführten und im Ausland abgelagerten Abfällen blieben mit einem minimalen Rückgang von 2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr nahezu stabil.
VASA-Auszahlungen
Den von 2002 bis 2025 summierten VASA-Auszahlungen von gesamthaft 560 Mio. CHF und Zusicherungen von 282 Mio. CHF stehen VASA-Einnahmen von 955 Mio. CHF gegenüber. Die Summe der Auszahlungen und der Zusicherungen ergibt die verpflichtete Summe von rund 842 Mio. CHF. Die Differenz der summierten VASA-Einnahmen und der verpflichteten Summe ergibt den (virtuellen) Kontostand per 31.12.2025 in der Höhe von 113 Mio. CHF (siehe Abb. 3).
Total sind von den Kantonen bis Ende 2025 rund 4 300 Gesuche um Zusicherung oder Auszahlung von Abgeltungen eingereicht und vom BAFU bearbeitet worden.
Die total ausbezahlte Summe setzt sich folgendermassen zusammen:
- 474 Mio. CHF an die Sanierungsmassnahmen
- 34 Mio. CHF an die Untersuchungsmassnahmen
- 7,2 Mio. CHF an die Überwachungsmassnahmen
- 5,3 Mio. CHF an Pauschalabgeltungen für die Aufwände der Kantone
- Der Rest (rund 39,4 Mio. CHF) setzt sich zusammen aus weiteren Zahlungen, wie z. B. für die Untersuchung von Standorten, die sich als nicht belastet erwiesen haben, künstliche Kugelfangsysteme oder für Studien oder Expertisen.
Das BAFU hat im Jahr 2025 zu 73 Gesuchen um Anhörung Stellung genommen, sowie 68 Zusicherungen und 176 Auszahlungen verfügt. In diesem Jahr wurden VASA-Auszahlungen von insgesamt 35 Mio. CHF an die Kantone geleistet. Die Sanierung von Altlasten wurde mit 27,5 Mio. CHF, die Untersuchung von belasteten Standorten mit 1,7 Mio. CHF und die Überwachung mit 152 000 CHF mitfinanziert. Darüber hinaus wurde an die Untersuchung von im Kataster eingetragenen Standorten, die sich nachträglich als nicht belastet herausstellten, ein Beitrag von 349 000 CHF geleistet. Erstmalig wurden den Kantonen auch Pauschalabgeltungen für ihre Aufwände bei der Untersuchung und der Sanierung von belasteten Standorten in der Höhe von 5,3 Mio. CHF ausbezahlt.
Die VASA-Auszahlungen hatten im Jahr 2008 einen damaligen Höhepunkt erreicht und danach bis 2011 stetig abgenommen. Die tieferen Werte in den Jahren 2010 bis 2012 sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die geplanten Teilzahlungen an die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) aufgrund verschiedener Abklärungen nicht erfolgen konnten. 2013 konnten diese Teilzahlungen getätigt werden, was den starken Anstieg in diesem Jahr erklärt. Die Auszahlungen im Jahr 2014 und 2015 entsprechen ziemlich genau den Einnahmen. Ab dem Jahr 2016 konnte weniger ausbezahlt werden als eingenommen wurde. Dies vor allem, weil die jährlichen Auszahlungen an die Sanierung der SMDK stetig zurückgegangen sind (Abb. 2).
Mit dem Start der Grosssanierung «Stadtmist» in Solothurn im Sommer 2022 und den anstehenden nächsten grossen Sanierungsfällen (Betriebsstandort «Rheinlehne» in Pratteln, Deponie «La Pila» in Fribourg, oder die Feldreben-Deponien in Basel ist zukünftig mit höheren Auszahlungen zu rechnen.
Auch aufgrund der mit der USG-Revision vom 1.April 2025 eingeführten Untersuchungs- und Sanierungsfristen sowie den neuen Abgeltungstatbeständen (Abgeltungen für PFAS-Löschschaumstandorte, für diffus belastete Kinderspielflächen sowie Pauschalabgeltungen) dürften die jährlichen VASA-Abgeltungen zukünftig deutlich steigen.
Weiterführende Informationen
VASA-Fonds Stand 31.12.2024
Basierend auf der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) wird auf Abfällen, die auf Deponien im In- oder Ausland abgelagert werden, eine Abgabe erhoben. Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen 47,4 Millionen CHF. Die Deponien des Typs B machten mit 25,4 Mio. CHF den grössten Anteil aus. Die Einnahmen bei den Deponien des Typs C betrugen 1,5 Mio. CHF, die Deponien des Typs D trugen 12,7 Mio. CHF und diejenigen des Typs E 5,6 Mio. CHF zum VASA-Fonds bei. Die VASA-Einnahmen für die im Ausland abgelagerten Abfälle machten 2,2 Mio. CHF aus.
VASA-Fonds Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2023
VASA-Fonds Stand 31.12.2022
Gemäss der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) wird auf Abfällen, die auf Schweizer Deponien abgelagert oder zur Ablagerung ins Ausland exportiert werden, eine Gebühr erhoben.
VASA-Fonds Stand 31.12.2021
VASA-Fonds Stand 31.12.2020
VASA-Fonds Stand 31.12.2019
Gemäss der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) wird eine Abgabe auf Abfällen erhoben, die auf schweizerischen und ausländischen Deponien abgelagert werden.



