Ausfuhr
1. Codes der europäischen Zollstellen und Behörden
- Liste der zuständigen Behörden zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in die und aus der Europäischen Gemeinschaft
Contact details for competent authorities in member states
2. Mustervertrag
Wenn es sich beim Entsorgungsunternehmen um eine vorläufige Verwertung (R12 oder R13) oder Beseitigung (D13, D14 oder D15) handelt und die Endbehandlung des Abfalls später bei einer Drittfirma erfolgt, ist der entsprechende Mustervertrag für vorläufige Verwertung oder Beseitigung zu verwenden.
3. Sicherheitsleistung (finanzielle Garantie)
Untenstehend finden Sie eine Vorlage, aus welcher ersichtlich ist, welche Angaben in einer Garantie enthalten sein müssen.
Vorlage Bankgarantie für pauschale Sicherheitsleistungen auf Anfrage
Die Höhe der Sicherheitsleistung legt das BAFU aufgrund eines Vorschlages des Exporteurs fest. Als Grundlage für die Berechnung der Garantiesumme stellt das BAFU untenstehende Anleitung zur Verfügung.
Bei pauschalen Sicherheitsleistungen muss für jede einzelne Notifizierung, die unter diese pauschale Bank- oder Versicherungsgarantie fällt, die Berechnung gemäss obiger Anleitung gemacht und in die nachstehende Tabelle eingetragen werden.
Das BAFU legt nach Eingang der Tabelle die Höhe der pauschalen Sicherheitsleistung fest und teilt diese dem Exporteur mit.
4. Erklärung des Notifizierenden gemäss Anhang II Teil 1 Nummer 26 der Verordnung (EU) 2024/1157 (keine Verurteilung wegen einer illegalen Abfallverbringung)
Notifizierende müssen erklären, dass sie in den fünf Jahren vor der Einreichung einer Notifizierung nicht wegen der Durchführung einer illegalen Verbringung oder einer anderen illegalen Handlung im Zusammenhang mit dem Schutz der Umwelt oder der menschlichen Gesundheit verurteilt wurden und im Zusammenhang mit früheren Verbringungen nicht wiederholt gegen die Artikel 15 und 16 verstossen haben. Eine entsprechende Vorlage wird untenstehend zur Verfügung gestellt.