Ausnahmebewilligung nach Art. 15 Abs. 2 FrSV
Ausnahmebewilligung zum direkten Umgang in der Umwelt mit verbotenen invasiven gebietsfremden Organismen gemäss Artikel 15 Absatz 2 und Anhang 2 der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV; SR 814.911)
Gesuche sind zu richten an:
Bundesamt für Umwelt BAFU
Sektion Biotechnologie
3003 Bern
Tel. 058 462 93 49
E-Mail: contact.releases@bafu.admin.ch
Untenstehend finden Sie die Gesuchsformulare für den direkten Umgang mit Organismen des Anhangs 2 FrSV in der Umwelt. In der Regel ist mit einer Verfahrensdauer von ca. drei Monaten zu rechnen.
Verfügungen