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Veröffentlicht am 16. März 2022

Branchenvereinbarungen

Freiwillige Vereinbarungen mit Wirtschaftszweigen sind ein bewährtes Instrument der Umwelt- und Klimapolitik. Sie erlauben einvernehmliche Lösungen mit der Wirtschaft im gegenseitigen Interesse.

Sowohl das Umweltschutzgesetz (Art. 41a) als auch das CO₂-Gesetz (Art. 3 Abs. 4) sehen Vereinbarungen zwischen dem Bund und ganzen Wirtschaftszweigen (Branchen) vor. Branchenvereinbarungen enthalten zum Beispiel mengenmässige für Schadstoffe oder Treibhausgase und definieren Grundsätze für die effiziente Verwendung, die Wiederverwendung eines Schadstoffs, die Entsorgung oder den Einsatz neuer Technologien.

Zur Verminderung der Treibhausgasemissionen wurden folgende Branchenvereinbarungen abgeschlossen:

Freiwillige Branchenlösung für SF6

Die freiwillige Branchenlösung hat zum Ziel, den Einsatz und die Emissionen von SF6 so weit als möglich zu begrenzen. Sie wird durch Swissmem koordiniert.

Vereinbarung mit Kehrichtverbrennungsanlagen

Die Vereinbarung hat zum Ziel, die Emissionen aus der Abfallverbrennung zu reduzieren, Anreize für eine effizientere Energienutzung in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) zu setzen und die Anwendung von Anlagen zur Abscheidung von CO2 bei KVA voranzutreiben. Sie wurde im März 2022 unterzeichnet und schliesst an die vorgängige Vereinbarung an, die Ende 2021 auslief.