Die Strategische Umweltprüfung (SUP)
Die strategische Umweltprüfung (SUP) ermöglicht den Einbezug der Umweltanliegen bei der Ausarbeitung und Bewilligung von Plänen und Programmen.
Definition und Zweck der SUP
Die strategische Umweltprüfung (SUP) ermöglicht den Einbezug der Umweltanliegen bei der Ausarbeitung und Bewilligung von Plänen und Programmen. Die SUP erfasst und beurteilt Umweltauswirkungen und begleitet bestehende Planungsprozesse. Im Gegensatz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sind bei der SUP die Untersuchungen weniger detailliert, dafür aber breiter (Prüfung von Alternativen/Varianten). Da wesentliche Vorgaben eines Projektes (z. B. Variantenwahl oder Projektgrösse) bereits auf raumplanerischer Ebene festgelegt werden, ist es sinnvoll, die Umweltanliegen schon hier verstärkt zu beachten. Durch die SUP können Gesamtauswirkungen und potentielle Konflikte eines Projektes rechtzeitig erkannt, und die UVP auf Projektstufe entlastet und beschleunigt werden.
Das BAFU hat für interessierte Amtsstellen, Fachbüros und die interessierte Öffentlichkeit einen Bericht zur Wirkungsbeurteilung Umwelt für Pläne und Programme erstellt. Dieser Bericht beschreibt in erster Linie die Elemente und den Ablauf einer Wirkungsbeurteilung Umwelt bzw. einer Strategischen Umweltprüfung (SUP). Dabei stützt er sich v. a. auf das Protokoll über die SUP der UNO Wirtschaftskommission für Europa (UNECE). Zudem zeigt er, welche Beurteilungsinstrumente in der Schweiz bereits vorhanden sind. Das Dokument soll dazu beitragen, die Anwendung und Weiterentwicklung der Wirkungsbeurteilung Umwelt zu fördern. Mit dieser Beurteilung sollen die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Umweltschutz und Raumplanung frühzeitig erkannt werden.
Die SUP in der Schweiz
Das Instrument der SUP wurde in den letzten Jahren in allen Nachbarländern der Schweiz und in der EU gesetzlich verankert. Die Schweiz hat auf Bundesebene die SUP noch nicht eingeführt.
Der Bundesrat ist in seinem «Bericht über den Vollzug der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Bewilligungsverfahren» vom 14. Februar 2004 zum Postulat 01.3266 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates u. a. zum Schluss gekommen, dass - im Hinblick auf eine Entlastung der Projekt-UVP - die Umweltanliegen in der Sachplanung des Bundes, der kantonalen Richtplanung und der kommunalen Nutzungsplanung besser zu berücksichtigen seien.
Parlament: Bericht über den Vollzug der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Bewilligungsverfahren
In seiner Antwort vom 16. Februar 2005 auf die Motion 04.3664 «Bessere Koordination zwischen Umweltschutz und Raumplanung» hat der Bundesrat zum Ausruck gebracht, dass Dank einer frühzeitigen Berücksichtigung der Umweltanliegen im Rahmen der Raumplanung schädliche oder lästige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden können. Zudem sei eine effiziente Koordination von Umweltschutz und Raumplanung unerlässlich und könne insbesondere auch dazu beitragen, die nachfolgenden Projektgenehmigungsverfahren zu entlasten.
Um der Motion 04.3664 Folge zu leisten, haben die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE) und Umwelt (BAFU) die Studie «Berücksichtigung der wichtigen Anlagen in den kantonalen Richtplänen, Hilfe für die Umsetzung einer Wirkungsbeurteilung» erarbeiten lassen. Die Studie zeigt Beurteilungsmethoden auf, anhand derer die Kantone prüfen können, ob die auf ihrem Kantonsgebiet geplanten Vorhaben im Einklang mit den Grundsätzen der Nachhaltigen Entwicklung stehen. Die Studie wurde als Ratgeber für die Kantone konzipiert.
Mit der Studie „Strategische Umweltprüfung (SUP) - Erfahrungen in der Schweiz und in Nachbarländern" werden die gesetzlichen Grundlagen und die Praxiserfahrungen mit der SUP in den Nachbarländern und der Schweiz analysiert. Zudem werden Stärken und Schwächen, aber auch Chancen und Risiken des Instruments SUP und deren Anwendung identifiziert. Im Zentrum der Arbeit steht die Auswertung von Erfahrungen in Nachbarländern (Deutschland, Österreich, Frankreich) sowie den Kantonen Genf und Waadt. Aus der Analyse der Erfahrungen werden Empfehlungen abgeleitet. Die Empfehlungen dienen als Bausteine für die Weiterentwicklung der Wirkungsbeurteilung insbes. deren Teil Umwelt.
Umweltprüfung von Sachplänen
Die Sachpläne und Konzepte des Bundes haben bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt, die in einem Umweltbericht dargelegt werden sollten. Die Publikation «Umweltprüfung von Sachplänen» enthält einen Vorschlag mit Ablaufschema zum Inhalt eines solchen Umweltberichts. Dabei wurde die Richtlinie der EU über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme herangezogen. Anhand von Beispielen werden im Bericht die theoretischen Überlegungen illustriert.
Inhaltsverzeichnis
Umweltprüfung von Sachplänen
Vorschlag zum Inhalt des Umweltberichts
Umweltanalyse und Bewertung der Massnahmen der Energiestrategie 2050
Das BAFU hat die Massnahmen der Energiestrategie 2050 aus Umweltsicht analysieren lassen. Mit dieser Analyse wurde eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Massnahmen und für deren Priorisierung geschaffen. Die Studie vom 12. September 2012 war eine der Grundlagen der Vernehmlassung der Energiestrategie 2050.
Zusätzlich zur Umweltanalyse der Massnahmen wurden ausgewählte Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie sowie aus fossilen Brennstoffen betrachtet und beurteilt. Damit steht eine fundierte Grundlagen für die Beurteilung und Wahl der erneuerbaren Energien aus Sicht der Umwelt zur Verfügung.
Die SUP auf internationaler Ebene
Die EU-Richtlinie 2001/42/EG ist im Juli 2004 in Kraft getreten. Sie ist als Rahmenrichtlinie ausgestaltet, die die grundlegenden Anforderungen für eine Umweltprüfung für Pläne und Programme festlegt. Die Umsetzung der Anforderungen in die nationalen Systeme ist Aufgabe der Mitgliedstaaten. Der Anwendungsbereich dieses Instruments ist primär die räumliche Gesamtplanung. Die SUP bezieht sich auf jene Pläne und Programme, die den Rahmen vorgeben für UVP-pflichtige Vorhaben (Art. 3).
Das SUP-Protokoll der UNECE ist an der Paneuropäischen Umweltministerkonferenz in Kiew im Mai 2003 von 35 Staaten und der Europäischen Kommission unterzeichnet worden. Es handelt sich dabei um ein Protokoll zum Übereinkommen über die UVP im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention).
Der Bundesrat hat das SUP-Protokoll mit Beschluss vom 14. Mai 2003 zwar gutgeheissen, er sah aber zu diesem Zeitpunkt von einer Unterzeichnung ab, weil er zuerst die Kantone informieren und konsultieren wollte. Die Frist zur Unterzeichnung ist in der Zwischenzeit abgelaufen. Das Bundesparlament kann das Protokoll aber direkt ratifizieren. Der Termin für die Ratifizierung durch die Schweiz ist noch offen.