Die Waldfläche in der Schweiz
Rund ein Drittel der Schweizer Landesfläche ist bewaldet. Im Mittelland bleibt die Waldfläche dank des hohen Schutzstatus konstant. In höheren Lagen wie den Voralpen und Alpen nimmt die Waldfläche zu, wobei sich der Waldflächenzuwachs in den letzten Jahren verlangsamt hat. Die Erhaltung der Waldfläche in ihrer räumlichen Verteilung bleibt insbesondere im Mittelland und den Talböden durch die hohe Landnutzungskonkurrenz weiterhin eine Herausforderung.
Verteilung der Waldfläche
Mit 1,3 Millionen Hektaren bedeckt der Wald 32 % der Landesfläche. Dabei gibt es grosse regionale Unterschiede. Besonders stark bewaldet ist die Alpensüdseite mit einem Waldanteil von knapp 55 %. Es folgen der Jura mit 40 %, die Voralpen mit 35 % und die Alpen mit 28 %. Im dicht besiedelten Mittelland ist der Waldanteil mit 24 % am niedrigsten. Die Bewaldung variiert je nach Höhenlage. Die Schweizer Wälder befinden sich mehrheitlich auf einer Höhe von 600 bis 1800 m ü. M., wobei der Waldanteil in Gebieten über 1000 m ü. M. besonders hoch ist. Auf der Alpensüdseite hingegen sind bereits Höhenlagen ab 600 m ü. M. zu über 80 % bewaldet.
Flächenmässige Entwicklung
Ende des 19. Jahrhunderts häuften sich Naturkatastrophen aufgrund der massiven Übernutzung in den Schweizer Wäldern. Aus diesem Grund führte der Bund ab dem Jahr 1876 unter anderem erste Bestimmungen zum Schutz der Waldfläche in den Bergregionen ein und weitete das Gesetz einige Jahre später auf das gesamte Landesgebiet aus.
Seither hat die Waldfläche in der Schweiz stetig zugenommen. In den letzten 10 Jahren betrug die Zunahme insgesamt 23 000 Hektaren. Dies entspricht einer jährlichen Zunahme von knapp 0,2 % der Waldfläche. Diese Zunahme ist damit deutlich geringer als in den Jahrzehnten zuvor. Im Jura, im Mittelland und in den Voralpen blieb die Waldfläche konstant, während sie sich in den Alpen um jährlich 0,4 % und auf der Alpensüdseite um 0,3 % ausgedehnt hat. Fast 75 % der Waldflächenzunahme fanden zudem in Lagen von über 1400 m ü. M. statt, dies insbesondere auf Flächen, auf denen die landwirtschaftliche Nutzung beispielsweise durch Alpbetriebe aufgegeben wurde und sich in der Folge Wald bilden konnte. Der Bund unterstützt die Offenhaltung von Kulturlandschaften und die Bewirtschaftung von landwirtschaftlich wertvollen Flächen mit Direktzahlungen und schafft damit Rahmenbedingungen, um einer Ausdehnung der Waldfläche auf diesen Flächen entgegenzuwirken.
Ausblick
Das Waldgesetz hat zum Zweck, den Wald in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung zu erhalten (Art. 1 Abs. 1 Bst. a WaG). Obwohl der Wald vor allem im Mittelland und den Talböden unter Druck steht, blieb die Waldfläche über die Jahrzehnte erhalten. Die Instrumente der Walderhaltung haben mit dem Rodungsverbot und der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen unter klar definierten Voraussetzungen bisher ihren Zweck gut erfüllt. Den Kantonen stehen flexible Instrumente zur Verfügung, welche sie auf die Verhältnisse in Gebieten mit konstanter und Gebieten mit zunehmender Waldfläche abstimmen können. Allerdings dürfte der Druck auf den Wald infolge des grossen Bedarfs an Flächen für verschiedenste Infrastrukturen zunehmen. Die Umsetzung der Massnahmen zur Koordination der Raum- und Waldplanung – inklusive der Gewährleistung der Walderhaltung – wird eine schwierige, aber immer wichtigere Herausforderung werden.
Rodung und Rodungsersatz
Eine Rodung ist gemäss Waldgesetz eine dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden. Rodungen sind in der Schweiz nur in Ausnahmefällen erlaubt und bedürfen einer Rodungsbewilligung nach Art. 5 WaG.
Waldflächen verändern sich auch durch Rodungen aufgrund von dauernden oder vorübergehenden Umnutzungen in andere Nutzungszwecke, insbesondere in Gebieten mit hoher Landnutzungskonkurrenz. Gemäss Rodungsstatistik wurden zwischen 2013 und 2022 jährlich durchschnittlich 166 Hektaren Wald gerodet (BAFU Indikator Wald und Holz). Diese Flächen wurden für Verkehrsanlagen, Materialabbau, Deponien, Energieanlagen, Gewässerkorrektionen und aus anderen wichtigen Gründen gerodet. Davon sind 70% temporäre Waldrodungen, welche an Ort und Stelle wieder ersetzt werden. Die definitiven Rodungen wurden meist durch einen Ersatz mit einer gleichwertigen Waldfläche kompensiert, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Ersatzmassnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes möglich sind.


