Einfuhr
Zu beachten ist gegebenenfalls die unterschiedliche Klassierung der Abfälle im Ausfuhr- und Einfuhrstaat:
1. Gefährliche Eigenschaften nach dem Basler Übereinkommen und nach der Richtlinie 2008/98/EG
2. Unternehmen mit Vorabzustimmung
3. Mustervertrag
Der Mustervertrag kann verwendet werden für Importe aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind oder für Importe von Abfällen, die nur in der Schweiz notifzierungspflichtig sind.