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Veröffentlicht am 18. November 2025

Eisenbahnlärm

In der Schweiz sind rund 33'000 Personen von Eisenbahnlärm über den Grenzwerten betroffen – besonders in der Nacht. Ein umfangreiches Sanierungsprogramm des Bundes hat bisher rund 200'000 Betroffene geschützt. Es umfasst Lärmschutzwände, den Umbau des Rollmaterials und das Verbot besonders lauter Güterwagen im Schweizer Schienennetz.

Der Güterverkehr in der Nacht verursacht den grössten Anteil des Lärmproblems bei den Eisenbahnen. Für die Sanierung des Schweizer Schienennetzes hat der Bund bisher 1,5 Milliarden Franken ausgegeben und wirksame Lärmschutzmassnahmen umgesetzt:

Mit diesen Lärmschutzmassnahmen konnte der Bund mehr als 80 Prozent der Personen schützen, die im Jahr 2000 von übermässigem Eisenbahnlärm betroffen waren. Das betrifft etwa 200'000 Menschen. Für die restlichen 20% der Betroffenen konnte bislang noch keine Lösung gefunden werden. Mit der Finanzierung von gezielter Forschung zur Lärmbegrenzung bei Infrastruktur und Rollmaterial sowie den Investitionshilfen des Bundes, wird laufend nach neuen Lösungen gesucht. Die Forschungsresultate sind auf folgender Internetseite veröffentlicht:

Ressortforschung Eisenbahnlärm

Erschütterungen

Ermittlung und Beurteilung von Eisenbahnlärm

Weiterführende Informationen

Ressortforschung Eisenbahnlärm

Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahn (BGLE) vom 27. September 2013 hat das Parlament rund 20 Millionen CHF für die Ressortforschung zur Reduktion des Eisenbahnlärms gesprochen. Das Ziel der Ressortforschung Eisenbahnlärm ist, das lärmtechnische Massnahmenportfolio so zu ergänzen, dass zukünftige Angebotserweiterungen im Bahnverkehr ohne wesentliche Lärmzunahmen realisiert werden können.

Ermittlung und Beurteilung von Eisenbahnlärm

Erschütterungen

Der Schienenverkehr ist die wichtigste Ursache von übermässigen Erschütterungen in der Schweiz. Technische Massnahmen gegen die Vibrationen und das dumpfe Grollen versprechen zumindest bei Neubaustrecken Abhilfe.

Lärmschutzwände

In der Schweiz hat die Lärmreduktion an der Quelle Vorrang. Vor allem entlang von viel befahrenen Verkehrswegen in Siedlungsnähe sind die Belastungsgrenzwerte aber häufig nur mit dem Bau von Lärmschutzwänden zu erreichen.