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Veröffentlicht am 9. September 2025

Erdbebenvorsorge

Trotz Prävention müssen alle auf ein Schadensbeben vorbereitet sein – von der Privatperson über die Behörden bis hin zur Wirtschaft.

Verhaltensempfehlungen bei Erdbeben

Wer sich bei einem Erdbeben richtig verhält und die nötigen Vorkehrungen trifft, kann sich und andere schützen. Ein korrektes Verhalten kann Schäden verhindern und die Akutphase entlasten.

Da sich Erdbeben nicht vorhersagen lassen ist man erfahrungsgemäß überrascht. Es gilt sofort auf die Knie und wenn möglich in Deckung zu gehen (z.B. unter einem Tisch). Somit verringert man seine Angriffsfläche vor herunterfallenden Objekten und schützt seinen Kopf sowie die lebenswichtigen Organe.

Persönliche Vorkehrungen auf eine allfällige Notlage, wie beispielsweise Notvorräte bereithalten, entlasten die Akutphase des Ereignisses. Mit dem Abschalten zum Beispiel von beschädigten Gas- oder Wasserleitungen lassen sich schwere Folgen wie Feuer oder Wasserschäden vermeiden. Dadurch wird auch die Rettung von Verschütteten erleichtert.

CPPS: Bildungszentrum für Erdbebenprävention

Notfall- und Vorsorgeplanung

Bei der Notfall- und Vorsorgeplanung sind die Besonderheiten von Erdbebenereignissen zu berücksichtigen. Bei einem grösseren Erdbeben können die Kapazitäten der betroffenen Kantone und Infrastrukturbetreibenden sehr schnell ausgeschöpft sein, was eine Unterstützung durch den Bund erforderlich macht. Bei der Vorsorgeplanung ist deshalb die Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Infrastrukturbetreibenden und dem Bund wesentlich, siehe hierzu auch die Nationale Vorsorgeplanung.

Infrastrukturbetreibende verfügen in der Regel über ein Notfall- und Kontinuitätsmanagement, um Folgeschäden und Betriebsunterbrüche räumlich und zeitlich zu minimieren. Die Besonderheiten von Grossereignissen wie Erdbeben werden jedoch bei der Erarbeitung der entsprechenden Vorsorge- und Notfallplanungen selten spezifisch abgehandelt. Bei Erdbebenereignissen spielen Aspekte wie die Grösse des Schadensgebietes und der gleichzeitige Ausfall zahlreicher Infrastruktursysteme eine zentrale Rolle und sind bei den vorhandenen generischen Planungen sachgerecht zu berücksichtigen. Die Publikation «Erdbeben im Notfall- und Kontinuitätsmanagement» (BAFU, 2019) dient den Infrastrukturbetreibenden als Hilfestellung zur Überprüfung ihrer Vorsorge- und Notfallplanungen.

Gebäudebeurteilung nach einem Ereignis

Die Beurteilung einer Vielzahl an beschädigten Bauten und Anlagen nach einem Ereignis ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und liegt in der Verantwortung der Kantone. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz stellt den Kantonen methodologische Grundlagen und Ausbildungsangebote zu diesem Thema zur Verfügung.

Der Verein Schadenorganisation Erdbeben (SOE) hat die Aufgabe, eine Schadenschätzung bei beschädigten Gebäuden, u.a. als Grundlage für die Abschätzung der Wiederaufbaukosten zu erstellen. Dazu betreibt die SOE eine Organisation, die nach einem Erdbeben die nötigen personellen und technischen Ressourcen bereitstellt. Die SOE unterstützt damit auch die Kantone bei der sicherheitsrelevante Gebäudebeurteilung.

Versicherungsschutz bei Erdbeben

Erdbebenschäden sind in der Schweiz im Rahmen der obligatorischen Feuer- und Elementarschadenversicherungen nicht gedeckt. Rückversicherer schätzen, dass ein Erdbeben, wie das von Basel im Jahr 1356, heute zwischen 50 und 100 Milliarden Franken und eines, wie das von Visp von 1855, etwa 2 bis 5 Milliarden Franken an direkten Gebäude- und Inhaltsschäden verursachen würde. Für viele Eigentümerschaften würde dies den finanziellen Ruin bedeuten.

In 18 Kantonen verfügen die Gebäudeversicherungen zwar über einen Fonds für freiwillige Leistungen, diese decken jedoch nur einen kleinen Teil des vorhandenen Erdbebenrisikos ab. Zurzeit beträgt die Deckung des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung (SPE) 2 Milliarden Franken. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich GVZ deckt Erdbebenschäden aus den Mitteln eines eigenen Fonds mit einer Deckung von maximal 1 Milliarde Franken. Daneben bieten private Versicherungen freiwillige Erdbebenversicherungslösungen an. Diese Produkte stellen heute die einzige Lösung für eine vertragliche Deckung der Erdbebenschäden in der Schweiz dar.

Die Schweizer Politik anerkennt, dass die heutige Deckung in der Schweiz nicht ausreichend ist und hat sich zum Ziel gesetzt, diese Lücke zu schliessen. Der Bundesrat hat daher 2021 vom Parlament den Auftrag erhalten, einen Vorschlag für eine «Erdbebenversicherung mittels Eventualverpflichtung» auszuarbeiten. Erst im Fall eines Erdbebens mit grossen Schadenfolgen soll von den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern in der Schweiz ein Beitrag zur Wiederherstellung oder -aufbau beschädigter Gebäude eingefordert werden. Für diesen zweckgebundenen Beitrag ist eine Obergrenze von 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme festgelegt. Hiermit würden im Fall eines Erdbebens gegenwärtig rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen. Dies entspricht der Schadensumme, die bei einem alle 500 Jahre auftretenden Erdbeben zu erwarten ist. Für diese Lösung braucht es eine Verfassungsänderung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die entsprechende Botschaft an das Parlament übermittelt