Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren
Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren sind bewilligungspflichtig.
Für die Erteilung der Bewilligung für Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren, ist das Bundesamt für Umwelt BAFU zuständig. Massgebliches Verfahren ist die Freisetzungsverordnung (Art. 15-18, 21-22, 36-41 FrSV).
Gesuche sind zu richten an:
Bundesamt für Umwelt BAFU
Sektion Biotechnologie
3003 Bern
Tel. 058 462 93 49
E-Mail: contact.releases@bafu.admin.ch
Bewilligungen
Informationen über Gesuche, Stand der Verfahren, Entscheide sowie über laufende und abgeschlossene Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren.
Gesucheingang publiziert am 26. März 2025
Gesucheingang publiziert am 15. März 2023