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Veröffentlicht am 25. April 2023

Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren

Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren brauchen grundsätzlich eine Bewilligung des Bundes.

Zuständigkeiten

Für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel

Für Freisetzungsversuche mit gebietsfremden Insekten, Milben und Fadenwürmern, welche als Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft verwendet werden sollen, ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zuständig. Massgebliches Verfahren ist die Pflanzenschutzmittelverordnung.

Für andere Anwendungen

Für die Erteilung der Bewilligung für Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren, welche nicht als Pflanzenschutzmittel verwendet werden, ist das Bundesamt für Umwelt BAFU zuständig. Massgebliches Verfahren ist die Freisetzungsverordnung (Art. 15-18, 21-22, 36-41 FrSV).

Gesuche sind zu richten an:

Bundesamt für Umwelt BAFU

Sektion Biotechnologie

3003 Bern

Tel. 058 462 93 49

E-Mail: contact.releases@bafu.admin.ch

Bewilligungen

Informationen über Gesuche, Stand der Verfahren, Entscheide sowie über laufende und abgeschlossene Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren, welche nicht als Pflanzenschutzmittel verwendet werden sollen.

B25001 Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuchs mit sterilisierten Männchen der gebietsfremden Tigermücke (Aedes albopictus)

Gesucheingang publiziert am 26. März 2025

B23001 Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuchs mit dem Parasitoiden G1 Ganaspis cf. brasiliensis

Gesucheingang publiziert am 15. März 2023

Weiterführende Informationen