Gefährliche Eigenschaft H6.2: Infektiöse Stoffe
Die gefährliche Eigenschaft H6.2 gilt als erfüllt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Siehe Vollzugshilfe:
Die gefährliche Eigenschaft H6.2 gilt als erfüllt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
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