Gesuche für Finanzhilfen nach Art. 32 WaG für die Periode 2025/26
Der Bund kann Vereinigungen von gesamtschweizerischer Bedeutung mit Aufgaben betrauen, die im Interesse der Walderhaltung liegen und ihnen dafür Finanzhilfen ausrichten.
Mit dem angepassten Leitfaden und dem Gesuchsformular erhalten Sie Anleitungen und eine Hilfestellung für Ihre Gesucheingaben.
Der Leitfaden legt die Rahmenbedingungen für eine Gesucheingabe fest und umschreibt Zuschlags- und Ausschlusskriterien. Das überarbeitete Gesuchsformular unterstützt Sie bei Ihrer Gesuchseingabe. Gemäss Art. 32 WaG werden Aufgaben (nicht Vereinigungen) unterstützt, die im Interesse der Walderhaltung liegen. Mit den beiden Dokumenten stellen wir sicher, dass die knapperen finanziellen Mittel effizient und im Sinne der Gesetzgebung optimal vergeben werden.
Projekte im Bildungsbereich
Gesuche für Projekte im Bildungsbereich werden nicht mehr über Art. 32 WaG der Abteilung Wald finanziert. Die forstliche Bildung ist seit 1. November 2023 in der Abteilung Ökonomie und Innovation der Sektion Umweltbildung zugeteilt. Weitere Informationen zur Gesuchseingabe für Bildungsprojekte finden Sie unter: Gesuchseingabe (admin.ch).