Holzverpackungen nach ISPM 15 - Standard
Mit den Holzverpackungen im internationalen Warenhandel können gefährliche Schädlinge eingeschleppt werden. Besonders problematisch ist beispielsweise der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB), der gesunde Bäume innert kurzer Zeit zum Absterben bringen kann. Damit dies nicht passiert, schreibt der «International Standard for Phytosanitary Measures Nr. 15» (ISPM 15 - Standard) eine Hitze- oder Gasbehandlung von Holzverpackungen vor.
Der ISPM 15 - Standard wird in der Schweiz seit 2005 für den Import und Export angewendet. Der ISPM 15 - Standard schreibt vor, dass Paletten und andere Verpackungen aus Massivholz behandelt werden, da das Holz von gefährlichen Schadorganismen befallen sein kann.
Die gemäss ISPM 15 - Standard behandelten Holzverpackungen sind folgendermassen gekennzeichnet:
- Logo der internationalen Pflanzenschutzkonvention IPPC (stilisierte Ähre)
- Länderkürzel (z.B. CH=Schweiz, CN=China, IN=Indien)
- Behandlungsmethoden (HT=Hitze, MB=Methylbromid, DH=dielektrische Behandlung, SF= Sulphuryl fluoride)
- Zulassungsnummer des verantwortlichen Betriebs

Da der ISPM15 - Standard in verschiedenen Ländern teilweise ungenügend umgesetzt wird, bietet die Kennzeichnung jedoch keine Garantie für Schädlingsfreiheit.
Weiterführende Informationen
Einfuhrbestimmungen für Waren in Holzverpackungen
Mit Holzverpackungen können gefährliche Schädlinge eingeschleppt werden. Daher gilt für den Import bestimmter holzverpackter Warengruppen (z.B. Steinprodukt) eine Meldepflicht.
Ausfuhrbestimmungen für Waren in Holzverpackungen
Damit gefährliche Schädlinge nicht als «Blinde Passagiere» in Holzverpackungen verbreitet werden, haben viele Länder die Pflanzenschutzkonvention der FAO unterzeichnet, und wenden den Standard «ISPM 15» an. Er stellt sicher, dass die Anforderungen gewährleistet sind. Behandler und Hersteller entsprechender Holzverpackungen aus der Schweiz benötigen deshalb eine Zulassung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Export von Holzverpackungen - ISPM 15
Gefährliche Schadorganismen können mit Verpackungsholz und Holzverpackungen im internationalen Warenhandel eingeschleppt oder verschleppt werden. ISPM steht für internationaler Standard für phytosanitäre (pflanzengesundheitliche) Massnahmen, der vom Sekretariat der International Plant Protection Convention (IPCC) der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (Food Agriculture Organisation) der Vereinten Nationen (United Nations) herausgegeben wird. Er beschreibt Massnahmen, welche die phytosanitäre Qualität der Holzverpackungen verbessern. Weitere Informationen:
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Wald
3003 Bern