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Veröffentlicht am 7. September 2023

Holzwerkstoffe

Gesetzliche Grundlagen

Holzwerkstoffe (z.B. Span- und Faserplatten) dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Gehalt an Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber, Benzo[a]pyren und Pentachlorphenol vorgegebene Grenzwerte nicht überschreitet. Damit wird verhindert, dass Schadstoffe via Holzabfälle in Neuprodukte gelangen.

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