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Veröffentlicht am 12. November 2025

Abwasserreinigung Industrie und Gewerbe

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Abwässer nach dem Stand der Technik zu reinigen. Die Vollzugsbehörden legen angemessene Massnahmen für die Vielfalt an Schadstoffen im Industrieabwasser fest, um die Gewässer zu schützen.

Bei industriellen und gewerblichen Prozessen wird eine Vielzahl von Produkten und Chemikalien eingesetzt. Je nach Betrieb, Prozess und verwendeten Materialien gelangen dabei unterschiedliche Stoffe ins Abwasser.

Dabei handelt es sich unter anderem um Restmengen von verwendeten Chemikalien und Reinigungsmitteln, um Reaktions- und Abbauprodukte, um Schadstoffe wie Schwermetalle, aber auch um Öl- und Fettreste, organische Lösungsmittel und Wirkstoffe wie Medikamente oder Pestizide.

Abwässer aus Industrie und Gewerbe werden in kommunale Abwasserreinigungsanlagen (ARA) oder, falls ausreichend behandelt, direkt in die Gewässer eingeleitet. Auch bei einer Einleitung in die ARA müssen die Firmen ihre Abwässer in den meisten Fällen zuerst vorbehandeln. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Kanalisation und ARA ungestört funktionieren und die Gewässer nicht stark belastet werden.

Tausende von Schadstoffen

Die Beurteilung von Abwässern aus Industrie und Gewerbe ist komplex. Sie enthalten zum Teil unbekannte Stoffe, deren Zusammensetzung sich je nach Produktionsprozess verändert.

Deshalb muss zuerst geklärt werden, welche Schadstoffe im Abwasser enthalten und wie gefährlich sie sind. In einem nächsten Schritt müssen Massnahmen im Produktionsprozess und in der Abwasserbehandlung definiert werden, um den Eintrag von Schadstoffen zu minimieren.

Angemessene Massnahmen für die Vielfalt an verschiedenen Schadstoffen – es sind über 10'000 bekannt – im Industrieabwasser festzulegen, stellt die Vollzugsbehörden immer wieder vor grosse Herausforderungen.

Abwasserbehandlung nach dem Stand der Technik

Gemäss der Gewässerschutzverordnung müssen Firmen ihre Produktionsprozesse und die Abwasserbehandlung so optimieren, dass nach dem Stand der Technik möglichst wenig Abwässer und Schadstoffe anfallen.

Die von den Behörden geforderten Massnahmen müssen technisch und betrieblich machbar und wirtschaftlich tragbar sein. Solche Bestimmungen betreffen beispielsweise eine abwasserfreie Produktion, die Neutralisation von Schadstoffen, die Fällung von Schwermetall oder die Installation eines Ölabscheiders.

Für die Behörden sind bei der Beurteilung von Stoffen und Massnahmen die interkantonalen Merkblätter und Leitfäden des Fachverbands VSA eine wichtige Hilfe. Diese beschreiben den Stand der Technik verschiedener Branchen und Prozesse und legen schweizweit harmonisiert allgemeine Anforderungen für die Einleitung von Industrieabwasser in Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation fest.

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