Inverkehrbringen
Inverkehrbringen von GVO, pathogenen Organismen oder gebietsfremden wirbellosen Kleintieren: Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Gesuche und Bewilligungen.
Wer gentechnisch veränderte Organismen, pathogene Organismen oder gebietsfremde wirbellose Kleintiere in Verkehr bringen will, benötigt eine Bewilligung des Bundes. Die Zuständigkeiten richten sich nach der Art der Verwendung der Produkte.
Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
Die rechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von GVO finden sich im entsprechenden Produkterecht (produktspezifische Anforderungen) sowie in:
Inverkehrbringen von pathogenen Organismen (PO)
Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeit, Gesuche und Bewilligungen
Inverkehrbringen von gebietsfremden wirbellosen Kleintieren
Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeit, Gesuche und Bewilligungen