Überprüfung der Zielerreichung
Am Ende jeder Verpflichtungsperiode erfolgt eine Überprüfung der Zielerreichung. Grundlage dafür ist das Treibhausgasinventar. Das Kyoto-Protokoll, das Übereinkommen von Paris und das CO2-Gesetz definieren zudem, wie die anrechenbare Senkenleistung (Treibhausgasbilanz der Vegetation und Böden) sowie Emissionsverminderungen durch Projekte im Ausland für die Zielerreichung berücksichtigt werden.
Überprüfung Ziel 2010 (für die Jahre 2008–2012)
Die Schweiz konnte ihre Kyoto-Verpflichtung für die Jahre 2008–2012 einhalten. Für die Zielerreichung wurden auch Emissionsverminderungen durch Projekte im Ausland und die anrechenbare Senkenleistung (CO2-Speicherung in Schweizer Wäldern) berücksichtigt.
Überprüfung Ziel 2020 (für die Jahre 2013–2020)
Die Schweiz hat ihr nationales Ziel für 2020 knapp nicht erreicht, kann aber ihre internationale Verpflichtung gemäss Kyoto-Protokoll für die Jahre 2013–2020 dank Emissionsverminderungen durch Projekte im Ausland einhalten. Einen Teil des in Schweizer Wäldern und in Schweizer Holzprodukten gespeicherten CO2 kann sich die Schweiz nach klar definierten Regeln als Senke anrechnen, also von ihren Emissionen abziehen.
Überprüfung Ziel 2030 (für die Jahre 2021–2030)
Im Übereinkommen von Paris hat sich die Schweiz international verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern, umgesetzt durch eine durchschnittliche Verminderung von mindestens 35 Prozent gegenüber 1990 über die Jahre 2021–2030. Das CO2-Gesetz überführt dieses Ziel in nationales Recht und definiert die notwendigen Massnahmen zur Umsetzung.