Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 24. Dezember 2020

Verminderungsziel 2010 (für die Jahre 2008 bis 2012)

Um den gefährlichen anthropogenen Eingriff in das Klimasystem der Erde einzudämmen, legte das Kyoto-Protokoll von 1997 erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für die Treibhausgasemissionen auf Ebene der Mitgliedstaaten fest. In der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls war die Schweiz international verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen im Durchschnitt über die Jahre 2008 bis 2012 um 8 Prozent unter das Niveau von 1990 zu vermindern. Unter der Berücksichtigung von anrechenbaren Emissionsverminderungen durch Projekte im Ausland sowie der anrechenbaren Treibhausgasbilanz der Schweizer Wälder konnte die Schweiz diese Zielsetzung erfüllen.

Die Schweiz hat das internationale Verminderungsziel der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls mit dem CO2-Gesetz erfolgreich umgesetzt. Die Massnahmen konzentrierten sich auf die Verminderung der CO2-Emissionen aus fossilen Energieträgern. Das Ziel auf nationaler Ebene war eine Verminderung dieser CO2-Emissionen um 10 Prozent gegenüber 1990 (Verminderung um 15 Prozent für Brennstoffe und 8 Prozent für Treibstoffe ohne Flugtreibstoffe für internationale Flüge). Die abschliessende Bilanz für die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Die mittleren jährlichen Treibhausgasemissionen der Schweiz über die Jahre 2008 bis 2012 betrugen 52.3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Um den Zielwert von 48.6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten zu erreichen, durften die anrechenbare Treibhausgasbilanz der Schweizer Wälder (Netto-Aufnahme von 1.6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr) und der Kauf ausländischer Emissionsminderungszertifikate berücksichtigt werden. Der Bund hatte mit der Stiftung Klimarappen vereinbart, dass diese dem Bund jährlich ausländische Emissionsminderungszertifikate im Umfang von 2.8 Millionen bis 3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten abgibt. Dazu kam eine geringe Menge ausländischer Emissionsminderungszertifikate, welche von der CO2-Abgabe befreite Firmen für die Erfüllung ihrer Verminderungsverpflichtungen abgaben. Auf der anderen Seite durften überschüssige Emissionsrechte, welche von Firmen im Emissionshandel gehalten und in die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls übertragen wurden, nicht für die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls verwendet werden (0.6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr).

Die Bilanz dieser Elemente ergibt eine leichte Übererfüllung des Verminderungsziels der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls von rund 0.4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr.

Weiterführende Informationen

Direktionsbereich Klima

Bundesamt für Umwelt BAFU
Direktionsbereich Klima
Mühlestrasse 2
3063 Ittigen