Kreislauffähige Textilien
Bekleidung, Heimtextilien oder technischen Anwendungen in Medizin, Mobilität und Architektur – in der Schweiz landen viele kaum genutzte Textilien in der Altkleidersammlung oder gar im Kehrichtsack. Gleichzeitig zählt die Textilindustrie zu den ressourcen- und schadstoffintensivsten Branchen. Eine zirkuläre Textilbranche ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern kann auch die Gesundheit schützen.
Die Lieferketten der Textilindustrie sind weltweit verzweigt. Der Handel mit Bekleidung, Textilien und Schuhen gehört zu acht Schweizer Branchen, für die der «Umweltatlas Lieferketten Schweiz» zentrale Umwelt-Hotspots entlang globaler Wertschöpfungsketten identifiziert hat. Besonders die Produktion von Kleidern verursacht erhebliche Umweltbelastungen, unter anderem durch den Einsatz von Energie, Wasser, Chemikalien und Erdöl.
Es lohnt sich beim Kauf etwas genauer hinzuschauen: Bewusster Konsum, die Wahl langlebiger Qualitätsprodukte, Second-Hand-Angebote sowie Reparatur und Umarbeitung tragen dazu bei, Ressourcenverbrauch, Emissionen und Abfälle den Überkonsum zu reduzieren.
Dabei muss nicht die Nachhaltigkeit im Zentrum stehen, denn auch Individualität und Preis sind starke Argumente für die Kreislaufwirtschaft: Einzigartigkeit durch Second Hand und Upcycling – langfristig sparen durch Qualität.
Um einen solchen Konsum aber überhaupt erst zu ermöglichen, braucht es die passenden Rahmenbedingungen und Produkte, sprich: Bemühungen von Gesetzgeber und Branche entlang der ganzen Wertschöpfungskette.
Kreislaufwirtschaft bei Textilien
Dabei hilft die Kreislaufwirtschaft. Sie kann dazu beitragen, die negativen Umweltauswirkungen der Textilbranche zu reduzieren. Kreislaufwirtschaft setzt an, bevor Ressourcen überhaupt benötigt werden und ist mehr als Recycling. Am Anfang stehen Fragen wie diese: Wie kann ein Textil gestaltet werden, damit es lange und effizient verwendet werden kann? Braucht es für ein neues Produkt neue Rohstoffe oder können sie aus einem bestehenden Produkt zurückgewonnen werden? Braucht es überhaupt ein neues Produkt oder kann ein Bestehendes wiederverwendet oder wiederaufbereitet werden?
Um gewohnte Prozesse neu zu denken, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
- Überdenken: weniger neu kaufen, länger tragen
www.whering.co.uk - Ökodesign: Textilien so gestalten, dass sie langlebig, reparierbar und am Ende ihres Lebens rezyklierbar sind – möglichst aus Mono-Materialien ohne Schadstoffe
Rotauf.ch
Produkte im Kreislauf halten
- Teilen: Sharing-Modelle, Abonnements und Mietkleidung
Miniloop - Reparieren & wiederaufbereiten: durch Upcycling (z. B. neue Kollektionen aus gebrauchten Kleidern) und Reparaturangebote die Nutzungsdauer verlängern Rework
- Wiederverwenden: gebrauchte Kleidung kaufen und verkaufen
Bli Bli Dressing
Materialien im Kreislauf halten: Recycling
Gleichzeitig hilft die Kreislaufwirtschaft, aktuellen Herausforderungen ganz anderer Art zu begegnen: Abhängigkeit von ausländischen Ressourcen reduzieren und lokale Wirtschaft stärken. Kreislaufwirtschaft sorgt so dafür, die Resilienz der Schweiz zu steigern und eine sichere Zukunft zu gestalten. Zudem können gesundheitliche Belastung bei der Herstellung neuer Textilien und beim Kontakt mit chemisch belasteten neuen Textilien reduziert werden.
Kreislauffähige Textilien für die öffentliche Verwaltung
Die öffentliche Hand ist ein bedeutender Abnehmer von Textilien: Berufskleidung für Spitäler, Polizei und Heer bis hin zu Heim- und Hoteltextilien in öffentlichen Einrichtungen. Über eine bewusste Beschaffung kann sie die Branche in Richtung Kreislaufwirtschaft lenken und gleichzeitig eine Vorbildfunktion einnehmen. Was mit den Alttextilien nach Gebrauch geschieht, liegt ebenfalls in den Händen der Kantone und Gemeinden. Sie sind gemäss der Abfallverordnung dafür verantwortlich, dass Alttextilien gesammelt werden. Wie und unter welchen Bedingungen dies gemacht wird, ist oft Teil einer öffentlichen Ausschreibung. Dabei unterstützen können die Empfehlungen für die ökologische öffentliche Beschaffung.
Stadt Zürich: Beschaffung von Textilien
Entwicklungen auf Ebene der Legislative
Die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft aus dem Jahr 2025 schafft neue Grundlagen, welche das Recycling fördern und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Bereich Nachhaltigkeit stärken. Beispielsweise ist neu im Umweltschutzgesetz klar verankert, dass Abfälle möglichst vermieden und dann vorrangig rezykliert werden sollen (stoffliche Verwertung). Erst wenn das nicht möglich ist, dürften Materialien verbrannt und die entstehende Energie thermisch genutzt werden. Zudem hat das Parlament das Siedlungsabfallmonopol gelockert, um auch privatwirtschaftlich organisierte Sammlungen im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Unter gewissen Bedingungen können folglich neue Sammlungen entstehen, ohne dass die Betreiber bei jeder einzelnen Gemeinde in der Schweiz eine Konzession einholen müssen. Die Umsetzung dieser neuen rechtlichen Bestimmungen erfolgt im Rahmen einer Verordnungsänderung. Die entsprechenden Arbeiten laufen derzeit noch.
In der EU gibt es mittlerweile eine Pflicht zum Sammeln von Altkleidern. Darüber hinaus müssen Mitgliedstaaten ab 2025 Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung einführen, einschliesslich der zur Verfügungstellung von Informationen zu Wiederverwendbarkeit, Recycling und Entsorgung. Zudem ist seit 2024 die Ökodesign-Verordnung (ESPR) in Kraft, die einen Produktpass mit Angaben zu Herkunft und Materialzusammensetzung vorsieht. Diese Regelungen sind auch für Schweizer Unternehmen relevant, von denen zwischen 60 und 70 % in die EU exportieren.
Ob die Schweiz die Bestimmungen zum Produktpass übernehmen wird und wenn ja für welche Produkte, ist zurzeit noch offen. Mittels einer Änderung des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse sollen vorerst die Grundlagen für den Aufbau eines entsprechenden Registers geschaffen werden.
Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung (WÖB): Relevanzmatrix - (alle Warengruppen)
