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Veröffentlicht am 12. Mai 2026

Logoanträge

Die Bundesverwaltung tritt in einem einheitlichen Erscheinungsbild auf, dem Corporate Design Bund oder kurz «CD Bund». Das CD Bund gilt für den Bundesrat, die Bundeskanzlei, die Departemente, die Ämter und sämtliche Verwaltungseinheiten des ersten und zweiten Kreises. Das Logo des BAFU stellt einen hohen immateriellen Wert dar. Seine Verwendung durch Dritte ist nicht frei, sondern muss vom BAFU bewilligt werden.

Die Verwendung des BAFU-Logos ist in folgenden Fällen möglich:

  • Projekte, bei denen das BAFU als (Mit-)Herausgeber, Auftraggeber, Urheber oder Organisator auftritt
  • Projekte, für die das BAFU direkt Finanzhilfen gesprochen hat.
  • Projekte, die mit den Zielen, der Strategie und den Botschaften des BAFU übereinstimmen

Bitte füllen Sie für Anträge zur Logoverwendung das nachfolgende Kontaktformular aus, Anträge werden innerhalb von 10 Arbeitstagen bearbeitet:

Weiterführende Informationen