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Veröffentlicht am 29. November 2024

Massnahmen des Bundes

Der Bund ist für die Erdbebenüberwachung, die Alarmierung sowie die nationale Gefährdungs- und Risikoabschätzung zuständig. Als Eigentümer berücksichtigt er den Erdbebenschutz bei seinen Immobilien und Nationalstrassen. Als Aufsichtsbehörde von Infrastrukturen stellt der Bund sicher, dass die Anforderungen an die Erdbebensicherheit eingehalten werden. Im Ereignisfall kann der Bund die Kantone gemäss Prinzip der Subsidiarität unterstützen.

Seit 2001 koordiniert der Bund seine Aktivitäten im Bereich Erdbebenrisikomanagement im Rahmen eines Massnahmenprogramms. Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Massnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 beschlossen.

Das Massnahmenprogramm betrifft vier Bereiche:

1. Zusammenarbeit

Die Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge des Bundes am BAFU stellt die Koordination des Massnahmenprogramms des Bundes mithilfe der interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDA) Erdbeben sicher. Bund und wichtige Stakeholder wie Kantone, Fachverbände und Versicherungen tauschen sich aus und arbeiten zusammen.

2. Bereitstellung von Grundlagen

Der Bund informiert und verbreitet Grundlagen und Lösungsansätze und verbessert das Bewusstsein und die Selbstverantwortung bei allen Betroffenen. Dadurch fördert der Bund die Umsetzung von präventiven und vorsorglichen Massnahmen.

BAFU-Publikationen aus dem Bereich Erdbeben

Der Schweizerische Erdbebendienst (SED) überwacht die seismische Aktivität in der Schweiz und beurteilt die Erdbebengefährdung gemäss dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Der SED ist ebenfalls für den Betrieb eines Erdbebenrisikomodells für die Schweiz zuständig.

3. Vollzug des Erdbebenschutzes im Einflussbereich des Bundes

Die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BLO) stellen sicher, dass im Rahmen ihrer Bauvorhaben das geltende Normenwerk eingehalten wird. Vollzogen wird dies durch das BAFU-Instrumentarium «Erdbebenschutz bei Bauvorhaben des Bundes». Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stellt die Umsetzung der Erdbebenvorschriften für die Nationalstrassen sicher. 

Der Bund hat die Erdbebensicherheit seiner wichtigsten Bauten im In- und Ausland inventarisiert. Aus diesen Inventaren wurden die Objekte bestimmt, deren Erdbebensicherheit innert vorgegebener Frist zu verbessern ist.

Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden des Bundes verlangen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Umsetzung der geltenden Anforderungen zum Schutz von Infrastrukturen vor Erdbeben. In Zusammenarbeit mit dem BAFU werden spezifische Richtlinien oder Instrumentarien und Prüfverfahren angewendet.

4. Vorbereitungen für die Ereignisbewältigung

Die Bewältigung eines Schadenbebens ist primär Aufgabe der Kantone. Der Bund kann die Kantone gemäss Prinzip der Subsidiarität unterstützen.

Bei der Erstellung und Abstimmung von Vorsorgeplanungen zwischen Bund, Kantonen, Versicherungen und Betreibern von Infrastrukturen besteht grosser Handlungsbedarf. Die Nationale Vorsorgeplanung (NVP) Erdbeben schafft ein gemeinsames Verständnis der Aufgaben und Rollen des Bundes, der Kantone und der Betreibende von kritischen Infrastrukturen für die Bewältigung der Auswirkungen eines Ereignisses von nationaler Bedeutung und die rasche und nachhaltige Wiederinstandstellung der zerstörten oder beschädigten Lebensgrundlagen. Sie dient alle betroffenen Stellen für die Erstellung, Prüfung und Ergänzung eigener Vorsorgeplanungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Ereignisfall. Die Umsetzung der Massnahmen aus der Defizitanalyse der NVP Erdbeben auf Stufe Bund erfolgt bis 2028.

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