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Veröffentlicht am 12. Januar 2026

Massnahmen des Bundes

Zuständigkeit und Massnahmen des Bundes

Der Bund ist für die Erdbebenüberwachung, die Alarmierung sowie die nationale Gefährdungs- und Risikoabschätzung zuständig. Als Eigentümer berücksichtigt er den Erdbebenschutz bei seinen Immobilien und Nationalstrassen. Als Aufsichtsbehörde von Infrastrukturen stellt der Bund sicher, dass die Anforderungen an die Erdbebensicherheit eingehalten werden. Im Ereignisfall kann der Bund die Kantone gemäss Prinzip der Subsidiarität unterstützen.

Bauvorhaben von Immobilien des Bundes

Bei allen Bauvorhaben des Bundes gelten die Normanforderungen an die Erdbebensicherheit. Bei grösseren Neubauten, Umbauten oder Instandsetzungen wird die Berücksichtigung des Erdbebenschutzes kontrolliert und dokumentiert.

Infrastrukturen

Beschädigte Infrastrukturen erschweren nicht nur die Rettungs- und Bewältigungsphase nach einem Erdbeben, sondern beeinträchtigen durch längere Betriebsunterbrüche auch den Wiederaufbau und die Rückkehr zur Normalsituation. Als Lebensadern unserer Gesellschaft hat ihr Ausfall erhebliche Konsequenzen auf die Wirtschaft.