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Veröffentlicht am 29. April 2025

Mobilfunk als Elektrosmog-Quelle

Dank tausenden von Basisstationen für den Mobilfunk kann man in der Schweiz heute praktisch überall mit dem Handy telefonieren und Daten herunterladen. Kehrseite dieser flächendeckenden Versorgung ist die landesweite Zunahme der hochfrequenten Strahlung durch die Antennen. In der Umgebung solcher Mobilfunkanlagen schwankt die Belastung im Tagesverlauf je nach Anzahl der übermittelten Daten. Auf Grund der unmittelbaren Nähe zum Kopf belasten Mobiltelefone die Benutzerinnen und Benutzer aber deutlich stärker als jede Basisstation.

Mobil telefonieren - Wie funktioniert das?

Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung besitzt mittlerweile ein Handy. Über 18000 Basisstationen für den Mobilfunk stellen sicher, dass wir damit fast überall im Inland telefonieren können.

Wie stark ist Mobilfunkstrahlung?

Eine Mobilfunkantenne sendet nicht gleichförmig in alle Richtungen. Aufgrund der Strahlungscharakteristik ist daher für die Bewertung der Strahlungsbelastung in der Umgebung nicht nur der Abstand zur Antenne von Bedeutung, sondern auch die Strahlungsrichtung.

Risikowahrnehmung

Bereits seit Jahren wird in mehreren Ländern durch Umfragen ermittelt, wie die Bevölkerung die Gesundheitsrisiken des Mobilfunks wahrnimmt (siehe «Indikator Elektrosmog»). Diese Umfragen zeigen, dass die Risikowahrnehmung zum einen im Zeitverlauf (hier zwischen 2003 und 2014) und zum anderen von Land zu Land variiert.

Mobilfunk und 5G: Umgang mit adaptiven Antennen ist geklärt

Der Mobilfunk und insbesondere 5G können bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen. 5G erlaubt es unter anderem, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das BAFU beauftragt, eine Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen zu erarbeiten. Das Dokument wurde in Februar veröffentlicht und schafft für die Bewilligungsbehörden Klarheit bei der Berechnung der Strahlung von adaptiven Antennen. An seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat entschieden, einzelne Elemente der Vollzugshilfe in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zu verankern. Damit will der Bundesrat die Rechtssicherheit stärken. Sie ist so ausgestaltet, dass das heutige Schutzniveau erhalten bleibt. Die häufigsten Fragen zu Mobilfunk und 5G beantworten wir nachfolgend.

Zuständigkeiten

10. April 2025

Mobilfunkanlagen: Grenzwerte

In der Schweiz werden aktuell fünf Mobilfunkstandards (GSM, UMTS, LTE, NR, TETRAPOL) eingesetzt, welche in mehreren Frequenzbändern (400, 700, 800, 900, 1400, 1800, 2100, 2600 und 3500 MHz) betrieben werden können.