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Veröffentlicht am 9. September 2025

Neubauten

Neubauten müssen in enger Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaft, Architektur und Bauingenieurwesen gemäss geltendem Normenwerk erdbebengerecht entworfen, geplant und gebaut werden.

Sichere und robuste Neubauten basieren auf einem erdbebengerechten Entwurf der Tragstruktur und deren normkonformen Projektierung und Ausführung. Zudem sind Bauteile der Gebäudehülle und des Innenausbaus zu sichern. Die höchsten Anforderungen stellt die Norm an Bauten mit einer lebenswichtigen Funktion wie z. B. Akutspitäler oder Feuerwehrkasernen. Als Bauwerke der Bauwerksklasse III müssen sie unmittelbar nach einem Erdbeben ihre Aufgaben erfüllen können.

18. Oktober 2021

Erdbebengerechte Neubauten in der Schweiz

Worauf es ankommt – und warum. Faltblatt

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