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Veröffentlicht am 12. Januar 2026

Neubauten

Neubauten müssen in enger Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaft, Architektur und Bauingenieurwesen gemäss geltendem Normenwerk erdbebengerecht entworfen, geplant und gebaut werden.

Sichere und robuste Neubauten basieren auf einem erdbebengerechten Entwurf der Tragstruktur und deren normkonformen Projektierung und Ausführung. Zudem sind Bauteile der Gebäudehülle und des Innenausbaus zu sichern. Die höchsten Anforderungen stellt die Norm an Bauten mit einer lebenswichtigen Funktion wie z. B. Akutspitäler oder Feuerwehrkasernen. Als Bauwerke der Bauwerksklasse III müssen sie unmittelbar nach einem Erdbeben ihre Aufgaben erfüllen können.

18. Oktober 2021

Erdbebengerechte Neubauten in der Schweiz

Worauf es ankommt – und warum. Faltblatt

PDF2.31 MB

Die Norm SIA 261 (Kap. 16) legt drei wichtige Parameter für die Erdbebeneinwirkung fest:

Erdbebenzone

Region, für welche ein einheitliches Gefährdungsniveau angenommen wird. Der relative Einfluss auf die normgemässen Erdbebeneinwirkungen variiert von 1,0 (Zone 1a) bis 2,7 (Zone 3b).

Erdbebenzonen nach der Norm SIA 261

Baugrundklasse

Klassierung des lokalen Baugrunds in eine von 6 definierten Klassen A bis F mit entsprechendem Verstärkungspotenzial der Erdbebeneinwirkungen. Der relative Einfluss auf die normgemässen Erdbebeneinwirkungen variiert von 1,0 bis 3,4.

Karte der seismischen Baugrundklassen nach sia 261 (Web-GIS)

Bauwerksklasse (BWK)

Klassierung des Bauwerks in eine von 3 definierten Bauwerksklassen je nach Bedeutung und Schadenpotenzial. Der relative Einfluss auf die normgemässen Erdbebeneinwirkungen variiert von 1,0 (BWK I) bis 1,5 (BWK III).