Breites Echo in der Mitwirkung zum F-35A
Bern, 23.06.2026 — Während der Mitwirkung zur Stationierung des F-35A auf den Militärflugplätzen Emmen, Meiringen und Payerne sind insgesamt rund 1’710 Eingaben von Privaten und Gemeinden eingegangen. Die Eingaben betreffen insbesondere die Grundlagen der Lärmberechnungen, die beantragten Erleichterungen, den Einbau von Schallschutzfenstern und die Entschädigungen. Rund 1'000 der Eingaben sprachen ihre Unterstützung für den Flugplatz Meiringen aus. Die betroffenen Gemeinden können bis Ende September Stellung zu den Eingaben nehmen. Das VBS wird die Eingaben nun prüfen und über die nächsten Schritte entscheiden.
Das VBS hat vom 18. Mai bis zum 17. Juni 2026 die Unterlagen zur Anpassung des Sachplans Militär und zum Plangenehmigungsverfahren für die Stationierung des F-35A auf den Militärflugplätzen Emmen, Meiringen und Payerne öffentlich aufgelegt. Private konnten während dieser Frist Eingaben im Mitwirkungsverfahren und Einsprachen beim VBS einreichen. Insgesamt sind rund 1’710 Eingaben eingereicht worden. Rund 370 betreffen Emmen (darunter eine Sammeleinsprache für rund 270 Personen), rund 1’170 betreffen Meiringen (darunter zwei Sammeleinsprachen für rund 440 Personen und rund 1'000 mehrheitlich gleichlautende Eingaben zur Unterstützung des Militärflugplatzes) und rund 170 betreffen Payerne.
Die betroffenen Gemeinden wahren ihre Rechte gemäss der Militärgesetzgebung ebenfalls durch Einsprache. Von diesem Recht haben die Gemeinde Emmen für den Militärflugplatz Emmen, die Gemeinden Brienz, Brienzwiler, Meiringen und Schwanden b. Brienz für den Militärflugplatz Meiringen und die Gemeinden Cugy, Estavayer, Grandcour, les Montets und Payerne für den Militärflugplatz Payerne gemacht.
Auswertung der Eingaben
Die Eingaben thematisieren insbesondere die Angemessenheit der Lärmschutz-Verordnung, die Messungen und die darauf basierenden Lärmberechnungen der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa, die Voraussetzungen für die beantragten Erleichterungen, den Umfang der vorgesehenen Schallschutzmassnahmen und die Entschädigung für die Enteignung der Nachbarrechte.
Das VBS wird die Eingaben den Gemeinden zustellen, damit diese sich bis Ende September zu den Rückmeldungen der Bevölkerung äussern können. Die Kantone können ihre Eingaben bis Ende Oktober machen. Verschiedene Eigentümerschaften von Parzellen konnte u. a. aufgrund fehlerhafter Adressen die persönliche Anzeige bezüglich der Enteignung nicht zugestellt werden. Der Nachversand ist inzwischen erfolgt und die Betroffenen haben 30 Tage ab Erhalt Zeit für eine Eingabe. Deshalb werden die Unterlagen in den betroffenen Gemeinden bis Ende August einsehbar und auf der Internetseite Plangenehmigungsverfahren des VBS aufgeschaltet bleiben. Parallel dazu wird das VBS die Eingaben prüfen und über die nächsten Schritte entscheiden.
Hörvergleich zwischen F/A-18 und F-35A weiterhin in Vorbereitung
Die Schweizer Luftwaffe steht weiterhin in Kontakt mit der italienischen Luftwaffe, um die Durchführung des ursprünglich für April geplanten Hörvergleichs eines F/A-18 mit einem F-35A vorzubereiten. Ein Termin konnte bisher noch nicht festgelegt werden. Das VBS wird der Bevölkerung in Meiringen aber in jedem Fall die Möglichkeit geben, im Nachgang zum Hörvergleich im Sinne einer zusätzlichen Frist zur Mitwirkung zum Sachplan Militär ihre Eindrücke dem VBS mitzuteilen.