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MedienmitteilungVeröffentlicht am 29. Oktober 2025

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Klimaschutz-Verordnung

Bern, 29.10.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Änderung der Klimaschutz-Verordnung (KlV) eröffnet. Die KlV wurde per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Jetzt wird sie mit den Umsetzungsbestimmungen für die Bundesverwaltung ergänzt. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Februar 2026.

Am 18. Juni 2023 haben die Stimmberechtigten das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) angenommen. Mit dem KlG wurde das Netto-Null-Ziel der Schweiz bis 2050 rechtlich verankert. Die Klimaschutzverordnung konkretisiert das KlG. Der Bundesrat schickt nun die Umsetzungsbestimmungen für die Bundesverwaltung und die Kantone im Sinne ihrer Vorbildfunktion in einem separaten Paket in die Vernehmlassung.

Die Klimaschutzverordnung legt fest, wer bis wann welche Emissionen zu vermindern hat. So sollen die Armee sowie die Auslandstandorte der Bundesverwaltung bis 2050 keine Treibhausgase mehr ausstossen. Die Bundesverwaltung, die Kantone, die bundesnahen Betriebe (Post, SBB, Swisscom, Skyguide) und weitere Verwaltungseinheiten sollen dieses Ziel schon ab 2040 erreichen. Dabei sollen möglichst alle Emissionen gesenkt werden – schrittweise auch jene, die bei der Herstellung, dem Transport oder der Entsorgung eingekaufter Produkte oder Dienstleistungen entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Emissionen aus der Nutzung des öffentlichen Verkehrs auf Geschäftsreisen oder von gemieteten Gebäuden sowie die Abfallentsorgung.

Die Verordnung regelt ausserdem die Verantwortlichkeiten und die Umsetzung. Analog zur Privatwirtschaft soll auch der Bund das Netto-Null-Ziel vor allem mit Verminderungsmassnahmen erreichen. Verbleibende direkte und indirekte Emissionen sollen spätestens ab 2040 bzw. 2050 komplett durch Negativemissionstechnologien ausgeglichen werden. Dies sind Technologien, mit denen sich CO2 aus der Atmosphäre entfernen und dauerhaft speichern lässt.

Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Klimaschutz-Verordnung eröffnet. Sie dauert bis am 12. Februar 2026.

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