Internationale Finanzierung für Klima und Biodiversität: Bundesrat strebt angemessenen Beitrag der Schweiz an
Bern, 12.12.2025 — Die internationale Staatengemeinschaft hat sich darauf geeinigt, für die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung ab 2035 mehr Mittel bereitzustellen. Die Schweiz will ihren angemessenen Beitrag dazu leisten. Am 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat Massnahmen und Prüfaufträge zur verstärkten Nutzung bestehender und neuer Quellen beschlossen. Das UVEK wird dem Bundesrat Ende Juni 2027 Bericht zur Umsetzung der Massnahmen erstatten. Auf dieser Grundlage wird der Bundesrat über allfällige weitere Massnahmen entscheiden.
Im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens hat die internationale Staatengemeinschaft 2024 ein neues kollektives Finanzierungsziel für die internationale Klimafinanzierung beschlossen. Ab 2035 sollen jährlich mindestens 300 Milliarden US-Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen für den Klimaschutz in Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt werden.
Auch die internationale Biodiversitätsfinanzierung wollen die Vertragsparteien erhöhen. Sie haben sich im Rahmen des globalen Biodiversitätsrahmenwerks verpflichtet, die internationale Biodiversitätsfinanzierung aus öffentlichen und privaten Quellen an Entwicklungsländer bis 2030 auf 30 Milliarden USD zu erhöhen.
Die Schweiz will ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Übereinkommen und der Biodiversitätskonvention erfüllen und einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der kollektiven Klima- und Biodiversitäts-Finanzziele leisten. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 12. Dezember 2025 entschieden, neun Massnahmen vertieft zu prüfen, um bestehende Quellen zur Finanzierung und Mobilisierung von Mitteln verstärkt zu nutzen und neue Quellen zu erschliessen. Dazu gehört zum Beispiel die Förderung von privaten Investitionen und Innovationen durch die Nutzung von Garantien oder die Versicherung von privaten klimarelevanten Exporten in Entwicklungsländer, beispielsweise bei Schweizer Turbinen für Windkraftwerke. Der Bundesrat möchte auch prüfen, wie durch Instrumente der internationalen Zusammenarbeit mehr private Mittel für den Klimaschutz in Entwicklungsländern mobilisiert werden können. Geprüft werden soll zudem, ob ein Teil der Einnahmen aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes ab 2030 für Klimamassnahmen in Entwicklungsländern zweckgebunden verwendet werden könnte.
Ende Juni 2027 wird das UVEK dem Bundesrat in Zusammenarbeit mit den anderen involvierten Bundesstellen über die Umsetzung der Massnahmen und den Stand der internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung Bericht erstatten. Darauf basierend wird der Bundesrat über allfällige weitere Massnahmen entscheiden.