Waldflächenpolitik: Bundesrat setzt flexibleren Rodungsersatz in Kraft
Bern, 14.6.2013 - Der Bundesrat hat am 14. Juni 2013 die Ausführungsbestimmungen zum Rodungsersatz in der Waldverordnung geändert. Er folgt damit dem Parlament, welches das Waldgesetz im März 2012 in diese Richtung flexibilisiert hatte. Ausserdem hat der Bundesrat die Verordnung mit Bestimmungen zur Errichtung von forstlichen Bauten und Anlagen im Wald ergänzt. Die vom Parlament 2012 beschlossenen Änderungen des Waldgesetzes und die angepasste Waldverordnung treten per 1. Juli 2013 in Kraft.