Umwelt: vier geänderte Verordnungen verabschiedet
Bern, 22.3.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2017 Änderungen an vier umweltrelevanten Verordnungen verabschiedet. Die Änderungen betreffen insbesondere die Gewässerschutzverordnung, in welcher der Handlungsspielraum der kantonalen Vollzugsbehörden bei der Festlegung der Gewässerräume erweitert wird. Bei den übrigen Änderungen geht es im Wesentlichen um technische Bestimmungen über die Fischerei, Chemikalien und Altlasten.