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Veröffentlicht am 21. September 2018

Umwelt: Bundesrat genehmigt Änderung von vier Verordnungen

Bern, 21.9.2018 - Der Bundesrat hat am 21. September 2018 die Änderung von vier umweltrelevanten Verordnungen genehmigt. Gemäss der angepassten Abfallverordnung (VVEA) können Holzaschen künftig auf Deponien des Typs D (Verbrennungsrückstände) und E (Abfälle mit organischen Bestandteilen) abgelagert werden. Diese Lösung wurde gemeinsam mit den Kantonen und der Holzenergiebranche erarbeitet. Die anderen Anpassungen betreffen die CO2-Verordnung, die Störfallverordnung (StFV) und die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV).