Verlängerung der Klimaschutzinstrumente bis 2021: Revision der CO2-Verordnung geht in Vernehmlassung
Bern, 4.5.2020 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 4. Mai 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision der CO2-Verordnung eröffnet. Diese Anpassung ist notwendig, damit, wie vom Parlament beschlossen, zentrale Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021 verlängert werden können. Das Parlament verlangt eine Verminderung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2021 um zusätzliche 1,5 Prozent gegenüber 1990.